Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Bekämpfung des Scheinvaters
Das Bundeskabinett hat Anfang September einen Gesetzesentwurf zur Verhinderung der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung beschlossen. Damit steht ein solches Gesetz seit 2008 zum dritten Mal in den Startlöchern.
Die Bundesregierung plant ein effektives Vorgehen gegen die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen. Das Problem der Scheinvaterschaft ist seit Jahren bekannt: Deutsche Männer erkennen gegen Entgelt die Vaterschaft für ein Kind einer ausländischen Mutter an, obwohl weder eine biologische noch eine soziale Verbindung besteht. Auf diese Weise soll das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mutter einen Aufenthaltstitel und beide Zugang zu Sozialleistungen erhalten. In einem aktuellen Gesetzesentwurf sieht die Bundesregierung nun in missbrauchsanfälligen Konstellationen einen Zustimmungsvorbehalt der Ausländerbehörde vor (Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft).
Zustimmungsvorbehalt der Ausländerbehörde
Will ein Mann künftig die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, ist bei Bestehen eines „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Wann ein solches Gefälle vorliegt, soll anhand gesetzlich vorgesehener Vermutungstatbestände festgestellt werden. Diese ergeben sich primär aus Erfahrungswerten der behördlichen Praxis. Eine missbrauchsanfällige Konstellation soll unter anderem dann vorliegen, wenn der vermeintliche Scheinvater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter des Kindes hingegen lediglich über eine Duldung verfügt.
Bei der Entscheidung der Ausländerbehörde sollen die vermeintlichen Eltern des Kindes aktiv mitwirken. Dazu gehört nicht nur die Abgabe von Erklärungen, sondern auch das Vorlegen entsprechender Nachweise. Weigern sich die Beteiligten schuldhaft und wiederholt ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen, kann die Zustimmung der Behörde verweigert werden.
Eine Zustimmung soll hingegen nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist, zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder er tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt.
Nicht der erste Versuch
Weder das Problem noch die Lösungsansätze sind neu. Bereits 2008 versuchte der Gesetzgeber, die Scheinvaterschaft zu regeln. Aufgrund der Härten für die Kinder, die unter Umständen staatenlos geworden wären, hat das Bundesverfassungsgericht den damaligen Gesetzesentwurf einkassiert. Als die Ampel-Regierung im Jahr 2024 einen neuen Gesetzesentwurf verabschieden wollte, brach die Koalition zusammen.
Nach Ansicht der aktuellen Regierung besteht jedoch weiterhin ein Regelungsbedarf, der auch im Koalitionsvertrag verankert war. Die Aufforderung an Notare und Jugendämter, mögliche Missbrauchsfälle zu melden, erwies sich als uneffektiv.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf Anfang Dezember beschlossen.