Vaterschaft

Anerkennung, Anfechtung, Vaterschaftstest, Vaterschaftsklage

Alle Fragen rund um das Thema Vaterschaft sind hochinteressant und juristisch anspruchsvoll. Juristisch kann es einen rechtlichen Vater und einen biologischen Vater geben. Ob man Vater ist oder nicht ist natürlicherweise emotional und menschlich von elementarer Bedeutung. Juristisch knüpfen sich an eine Vaterschaft Folgen wie Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltspflichten – und auch Rechte sowie erbrechtliche Konsequenzen. 

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Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Mandanten im Bereich Vaterschaft insbesondere in folgenden Punkten:

  1. Anerkennung der Vaterschaft
  2. Anfechtung der Vaterschaft
  3. Vaterschaftstest
  4. Vaterschaftsklage
  5. Samenspende
  6. Vaterschaft und Unterhaltspflicht
  7. Umgangsrecht, Sorgerecht
  8. Gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht
  9. Vaterchaftsfragen von Kinderwunsch-Paaren

Eine Übersicht zum nicht ehelichen Kind finden Sie hier: uneheliches Kind

Wie die Vaterschaft begründet wird

Ob man rechtlicher Vater ist oder nicht, regelt das Gesetz. Danach gibt es drei Möglichkeiten, eine Vaterschaft zu begründen, Vater ist:

  1. wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. wer die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Das Gesetz geht also im Grundsatz davon aus, dass der Mann, mit dem die Mutter bei der Geburt verheiratet war, auch der Vater des Kindes ist. Dies nennt man eine gesetzliche Vermutung, diese Vermutung besteht auch nach Scheidung fort. . Jedoch: Wurde die Ehe geschieden, gilt diese Vermutung für ein nach der Scheidung geborenes Kind dann nicht, wenn die Empfängniszeit noch vor der rechtskräftigen Scheidung lag. Darüber hinaus gibt es Ausnahmeregelungen für die Fälle, wenn das Kind geboren ist, nachdem bereits Scheidung eingereicht wurde und dann zum Beispiel ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt; oder wenn ein Kind geboren wird und der Vater vor seiner Geburt verstirbt sowie in manchen Fällen einer künstlichen Befruchtung.

Eine Vaterschaft durch Anerkennung bedarf der Erklärung des Vaters und der Zustimmung der Mutter. Wenn das Kind bereits volljährig ist, muss es ebenfalls der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Als dritten Fall gibt es den Fall, dass eine Vaterschaft gerichtlich festgestellt und somit begründet wird, dies sind die Fälle, in denen Uneinigkeit bestehet und einer der „Väter“ einen Antrag beim Familiengericht zur Klärung stellt. Oder die Fälle, in denen die Mutter oder das Kind – manchmal oder meist gegen den Willen des Putativvaters – die Vaterschaft klären und begründen wollen.

Anfechtung der Vaterschaft

Eine Vaterschaft kann angefochten werden. Die Vaterschaftsanfechtung kann sowohl der gesetzliche Vater, der biologische (leibliche) Vater aber auch die Mutter oder das Kind erklären. Die Vaterschaftsanfechtung wird vor dem Familiengericht durchgeführt, ist sie erfolgreich, wird eine bereits bestehende Vaterschaft aufgehoben. Erfolgreich kann die Anfechtung der Vaterschaft nur sein, wenn erhebliche Zweifel an der Abstammung bestehen, z.B. aufgrund eines Abstammungsgutachtens (Vaterschaftstest), der Unfruchtbarkeit des Mannes oder einer Unmöglichkeit wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter des Kindes. Für diese gerichtliche Anfechtung gibt es eine Frist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtende von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, erfährt. Wenn zum Beispiel der vermeintliche Vater etwa von einem Ehebruch seiner Frau weiß, dann beginnt die Zwei-Jahres-Frist zu laufen und zwar auch dann, wenn der vermeintliche Vater ebenfalls Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hatte.

Ausführlich zur Vaterschaftsanfechtung: Anfechtung der Vaterschaft

Vaterschaftstest

Die Klärung der biologischen Vaterschaft erfolgt im Rahmen einer genetischen Abstammungsuntersuchung, die Untersuchung ist allgemein als Vaterschaftstest bekannt. Das Gesetz gibt sowohl dem Vater, als auch dem Kind und der Mutter einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Feststellung der leiblichen Vaterschaft.

Ausführlich zur genetischen Abstammungsuntersuchung: Vaterschaftstest

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