Aktienmarkt vs. soziale Netzwerke

Klagewelle um Geschehnisse der GameStop-Aktien

Veröffentlicht am: 22.02.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Klagewelle um Geschehnisse der GameStop-Aktien

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Fiona Schönbohm

Die rechtlichen Wellen um die GameStop-Affäre schlagen von Tag zu Tag höher. Eine Klage jagt die nächste. Sie offenbaren viele Schwachstellen unseres Systems und werfen wichtige Fragen auf – im Aktienrecht und zur Dynamik unseres Aktienmarktes ebenso wie im Social Media Recht zur Macht sozialer Netzwerke oder großer Tech-Unternehmen.

Gamestop – Was ist passiert?

Falls Sie es verpasst haben, hier noch einmal die Fakten: GameStop ist ein Händler von Videospielen, dessen Marktanteil im E-Commerce 2019 signifikant gesunken ist. Ende 2020 sollten nun diverse Filialen geschlossen werden. Große amerikanische Hedge-Fonds beschlossen daher, die Aktie des Unternehmens zu „shorten“, d.h. auf einen sinkenden Preis zu wetten.  

Einige Reddit-Nutzer beschlossen daraufhin im Forum r/wallstreetbets, einer Diskussionsgruppe zu Investments mit mehr als 6 Millionen Nutzern, die GameStop-Aktien zu kaufen und so ihren Wert in die Höhe zu treiben – um aus Investitionsgründen oder als Akt der Rebellion gegen die Finanzbranche sei einmal dahingestellt.

Die Aktion wurde binnen kürzester Zeit international bekannt und der Aktienkurs der GameStop-Aktie schoss von 40 auf 400 Dollar binnen weniger Tage. Viele Hedgefonds verloren dadurch Unsummen an Geld – ein Hedgefonds beantragte sogar ein Rettungspaket. Viele Onlinehändler beschränkten daraufhin den Kauf von GameStop-Aktien und ließen nur noch den Verkauf der Aktie zu.

Marktmanipulation & Rückkäufe auf dem Aktienmarkt

Die Geschichte wirft viele Fragen auf. Thema Nummer eins ist sicherlich: Die Realität am Aktienmarkt. Denn obwohl die Börse ursprünglich dazu da sein sollte, dass Menschen produktiv in Unternehmen investieren, sieht die Realität heute anders aus.

Hintergrund sind die sog. Aktienrückkäufe, bei denen Unternehmen ihre eigenen Aktien kaufen, um die Anzahl der verfügbaren Aktien zu reduzieren und so den Preis künstlich in die Höhe zu treiben. Diese Form der Marktmanipulation ist offiziell legal und führt zu absurden Folgen.

Denn obwohl IPOs – Börsengänge, bei denen Menschen Aktien privater Unternehmen kaufen können – haben in den letzten 20 Jahren insgesamt 657 Milliarden $ eingebracht., haben im gleichen Zeitraum Unternehmen im S&P 500 Aktienindex aber 8,3 Billionen Dollar für den Kauf ihrer eigenen Aktien ausgegeben, um deren Kurs zu steigern. Folge ist, dass der Aktienmarkt und die Rückkäufe viele Unternehmen heute viel Geld kosten, dass sie auch besser –in Löhne oder neue Technologien investieren könnten.

Die fragliche Macht von sozialen Netzwerken

Thema Nummer zwei betrifft die Macht der Online-Konzerne. Durch die Absprachen auf Reddit und gepusht etwa durch einen Twitter-Post von Elon Musk und den Youtube-Account "Roaring Kitty", konnte die Bewegung überhaupt erst so schnell so viele Käufe generieren. Ein US-Großinvestor erhob bereits Klage gegen den dahinterstehenden Akteur Keith Gill.

In der Folge ergriffen einige Plattformen selbst Maßnahmen und stehen auch für diese in der Kritik. Die Online-Plattform Discord etwa hat wallstreetbets noch während der Affäre von ihren Servern verbannt – und berief sich dabei auf angebliche Rassismus und Gewaltverherrlichung der Nutzer. Doch der zeitliche Zusammenhang ruft Zweifel an diesen Gründen hervor.

Tech-Konzerne und Online Broker in der Kritik

Schließlich ruft auch das Verhalten der Online Broker Proteste hervor. Etwa die digitale Investment-App RobinHood griff durch ihre Beschränkung der Kaufmöglichkeiten der GameStop-Aktie  in den Aktienmarkt ein. Obwohl sich das Unternehmen auf technische Gründe berief, steht der Vorwurf einer unerlaubten Marktmanipulation im Raum. Viele Kleinanleger haben bereits Sammelklage erhoben. Der Verdacht von Absprachen zwischen Hedgefonds und Wertpapierhändlern beschäftigt auch schon US-Justizbehörden sowie die Börsenaufsicht SEC und eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums.

In diesem Zusammenhang ist die Frage nach einer möglichen Schadensersatzpflicht der Broker wie RobinHood aufgeworfen worden. Denn insbesondere ein technisches Versagen der EDV kann eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen. Immerhin werben Online Broker oft mit der Ausführung sekundenschneller Order.

Nicht selten versuchen Unternehmer zwar, gewisse Risiken über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Verbraucher zu übertragen. Dies ist indes nicht immer möglich. Denn der BGH hat bereits entschieden, dass die Pflicht zur zeitnahen Ausführung der Order seitens der Online Broker nicht durch AGBs auszuschließen sind (siehe BGH, Urteil vom 12.12.2000, Az. XI ZR 138/00).