App Store – Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Apple muss Milliardenbußgeld zahlen

Satte 1,8 Milliarden Euro soll Apple nun wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung im Rahmen des Vertriebs von Musik-Streaming-Apps über den hauseigenen App Store zahlen müssen. Was steckt dahinter?

Veröffentlicht am: 18.03.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg
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Missbrauch marktbeherrschender Stellung durch Apple

Apple soll seine App Store Entwickler angewiesen haben, die Auffindbarkeit anderer günstigerer Musik-Abo-Dienste für Apple-Nutzer zu beschränken. Laut Kommission verstoße dieses Vorgehen gegen europäische Kartellvorschriften.

Nicht zum ersten Mal steht der App Store in europäischer Kritik. Bereits im Jahr 2021 wurde von der Kommission kritisiert, dass jedes Musik-Abo – egal ob Spotify, Deezer oder Apple Music – ausschließlich über die von Apple verwaltete Bezahlplattform abgewickelt werden kann. Denn im Rahmen der Abwicklung behalte der Apple-Konzern 15 % bis zu teilweise 30 % Prozent der Einnahmen ein.

Wurden Verbraucher geschädigt?

Daraus resultiere nach Auffassung der Kommission ein unfairer Wettbewerbsvorteil für Apple, weil vom Abo-Preis des Apple Musik Dienstes im Vergleich zu Spotify und Co. wegen der Abgabe bei gleichem Abo-Preis mehr Gewinn übrig bleibe.

Apple zufolge sei die Entscheidung der Kommission getroffen worden, ohne dass stichhaltige Beweise dafür vorgelegen hätten, dass Verbraucherinnen oder Verbraucher durch die Vorgehensweisen geschädigt worden sind. Außerdem betonte das Tech-Unternehmen, dass Spotify dem App Store einen großen Teil seines Erfolges zu verdanken habe.

Unfairer Wettbewerbsvorteil durch Kommissionsgebühren

Seit der Premiere des App Stores im Jahr 2008 hat Apple grundsätzlich eine Abgabe in Höhe von 30 % auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos von Anbietern erhoben. Bei Abos, die länger als ein Jahr laufen, wird eine verminderte Kommission von lediglich 15 % erhoben.

Vor diesem Hintergrund behauptete Apple jedoch, dass Spotify keinerlei Gebühren an sie zahle, weil Spotify-Abos regelmäßig außerhalb der App abgeschlossen und bezahlt würden.

Absenkung der Kommissionsgebühren im App Store

Erst im Januar hat der Apple-Konzern speziell für den europäischen Raum eine Alternative zum bisherigen App Store Geschäft präsentiert – inklusive Absenkung der Kommissionsgebühren beim Verkauf digitaler Artikel und Abos von bisherigen 30 % und 15 % auf zukünftig 17 % und 10 %. Laut Apple wird unabhängig davon, welchen Zahlungsdienst ein App-Entwickler nutzt, im App Store immer diese Kommissionsgebühr kassiert. Sollte eine App das Bezahlsystem von Apple verwenden, werden sogar noch 3 % zusätzlich abgezogen.

Milliardenbußgeld soll abschrecken

Die EU-Wettbewerbsbehörden haben schon seit mehreren Jahren amerikanische Technologieplattformen im Visier. Google allein wurden in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Bußgelder in Milliardenhöhe auferlegt.

Die Kommission rechtfertigt die gegen Apple verhängte Milliardenstrafe zusätzlich damit, dass der Konzern während des Verwaltungsverfahrens unwahre Angaben gemacht hat und dass die Höhe der Strafe abschreckend wirken soll.