Wettbewerbsverstöße durch KI

Chatbots vor Gericht?

Veröffentlicht am: 21.05.2026
Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

So sehr künstliche Intelligenz (KI) unseren Alltag auch vereinfacht, so viele rechtliche Fragestellungen wirft sie zugleich auf. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wer eigentlich haftet, wenn eine KI gegen geltendes Recht verstößt. Mit genau dieser Problematik befasst sich das OLG Hamm in einem aktuellen Fall.

Seit einigen Jahren sind die Vorteile künstlicher Intelligenz (KI) aus vielen Alltagen kaum noch wegzudenken. Immer häufiger machen sich auch Unternehmer die Funktionen dieser Technik zunutze. Durch die Einbindung sogenannter „Chatbots“ können potenzielle Kunden und Interessenten auf Unternehmenswebsites schnell und einfach Antworten auf ihre Fragen erhalten oder sogar Termine vereinbaren. Allerdings sorgen KIs zunehmend auch vor Gericht für Probleme. Der Technik gelingt es vielfach nicht, rechtskonform zu arbeiten. Bereits mehrfach mussten sich Gerichte mit Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sowie das Urheberrecht durch Chatbots und ähnliche Systeme beschäftigen. Immer wieder stellt sich dabei die Frage nach dem Haftungsadressaten. So auch in einem aktuellen Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25).

Ausgedachte Facharzttitel

Eine Praxis verwendete auf ihrer Website einen Chatbot. Patienten konnten diesen unter anderem zur Vereinbarung von Terminen nutzen. Gleichzeitig beantwortete der Chatbot auch Fragen zur Praxis und zum Praxisteam. Dabei gab er mehrfach an, die beiden Ärzte der Praxis seien Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie, für ästhetische Medizin sowie für ästhetische Behandlungen. Nicht nur verfügten die Ärzte nicht über entsprechende Facharzttitel, auch gibt es die letzten beiden Titel tatsächlich nicht.

Diese Falschbehauptungen des Chatbots fielen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf. Sie sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das ausdrücklich irreführende Angaben über berufliche Qualifikationen oder Zulassungen verbietet. Die Verbraucherzentrale stellte der Praxis daraufhin eine Abmahnung wegen des Wettbewerbsrechtsverstoßes zu. Gleichzeitig forderte sie die Ärzte zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zwar nahm das Praxisteam den Chatbot von der Website, die Unterlassungserklärung wurde jedoch nicht unterzeichnet. Daraufhin klagte der Verbraucherverband gegen die Arztpraxis.

Umfängliche Haftung des Inhabers

Zwar erklärten die Ärzte vor Gericht, sie hätten den Chatbot ausschließlich mit richtigen Informationen gefüttert, dies änderte an der Haftungsfrage für das Gericht allerdings nichts.

Der Chatbot sei rechtlich betrachtet Teil der geschäftlichen Organisation des Unternehmens. Die Verantwortung für dessen Aussagen verlagere sich daher gerade nicht auf externe Dritte, sondern verbleibe bei den Inhabern und Nutzern des Systems. Damit verurteilte das OLG Hamm die Arztpraxis dazu, die Verwendung bestimmter Facharzttitel zu unterlassen.

KI-Haftung in Urheber- und Wettbewerbsrecht weiter offen

Obwohl Rechtsstreitigkeiten über KIs immer häufiger vor Gericht landen, kann bislang noch nicht von einer gefestigten Rechtsprechung gesprochen werden. Dies erkennt auch das OLG Hamm und ließ deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Fest steht jedenfalls, dass eine Aussage selbst dann gegen das Wettbewertbsrecht verstoßen kann, wenn sie automatisiert durch eine KI erzeugt wurde. Zwar verstieß die KI der Arztpraxis in diesem Fall primär gegen das Wettbewerbs- und Werberecht, allerdings bereiten KIs auch mit Blick auf das Urheberrecht erhebliche Sorgen. Häufig stellt sich die Frage, wer Urheber der durch KI erzeugten Werke ist und insbesondere, wer haftet, wenn diese Werke gegen bestehende Urheberrechte verstoßen.

Unternehmern ist daher zu raten, vor dem Einsatz von KIs die rechtlichen Grenzen sorgfältig zu prüfen und diese auch während der laufenden Nutzung regelmäßig überprüfen zu lassen. Solange keine klaren gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, bewegt man sich in einer sich stetig wandelnden Rechtsmaterie. Umso wichtiger ist es, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anderenfalls können schnell kostspielige Klagen und Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen folgen.