Verstrickung im Bierkartell

Carlsberg muss 50 Millionen EUR Geldbuße zahlen

Bierkartell: Warum muss Hamburger Brauerei 50 Millionen EUR Strafe bezahlen?

Veröffentlicht am: 09.05.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte jüngst über die Stellung der Ham­bur­ger Brauerei Carlsberg in einem aufgedeckten Bierkartell zu entscheiden (Urteil vom 02.05.2023 – V-6 Kart 1/20 (OWi)). Weges des Austausches über preis­sen­si­ble In­for­ma­tio­nen mit anderen Konkurrenten muss die Brauerei nun eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen EUR zahlen.

Übereinkunft zu höheren Bierpreisen – Preisabsprache?

Zum Verhängnis wurde der Brauerei ein Gespräch zwischen führenden deutschen Brauereien im Jahr 2007. An diesem Gespräch nahm wohl auch der frühere Geschäftsführer von Carlsberg teil. Es soll sich über preissensible Informationen ausgetauscht worden sein. Dieses Gespräch soll dann zumindest mitursächlich für die kurz darauf von Carlsberg und anderen Brauereien vorgenommene Erhöhung der Preise um einen Euro pro Kiste gewesen sein, so die Auffassung des Gerichts.

Zwar erfülle dieses Verhalten noch nicht den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache, sehr wohl aber den der vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen, urteilten die Richter. Im Ergebnis nahm das Gericht somit unter anderem einen Kartellverstoß von Carlsberg an, mit der Folge, dass das Unternehmen nun eine knackige Geldbuße in Höhe von 50 Millionen EUR zahlen muss.

Kartellrechtsverstoß: Zahlreiche deutsche Brauereien verwickelt 

Bereits 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen Carlsberg und zahlreiche weitere deutsche Brauereien wie Krombacher, Bitburger und Warsteiner wegen dieser verbotenen Preisabsprachen ermittelt und letztlich Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Millionen EUR verhängt. 62 Millionen EUR fielen dabei auf Carlsberg zurück.

Im Unterschied zu den meisten anderen Brauereien wollte sich Carlsberg mit der empfindlichen Strafe allerdings nicht abfinden und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Rund fünf Jahre dauerte die juristische Aufarbeitung des gesamten Geschehens. Ein Kartellrechtsverstoß nahm das Gericht im Ergebnis dennoch an. Die Strafe fiel nun aber, insbesondere auch wegen einer im Voraus stattgefundenen Verständigung der Prozessbeteiligten, die eine Geldbuße in Höhe von 45 bis 55 Millionen EUR vorsah, geringer aus.

Kartellrechtswidriges Verhalten

Der Fall um das deutsche Bierkartell zeigt eindrücklich, welch empfindliche Strafen Unternehmen bei Kartellrechtsverstößen möglicherweise zu erwarten haben.

Das Kartellrecht verbietet dabei insbesondere jegliche Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern auf der horizontalen Leistungsebene sowie zwischen Produzenten, Lieferanten und Händlern auf den vertikalen Leistungsebenen. Für einen kartellrechtlichen Verstoß muss jedoch nicht zwingend eine ausdrückliche schriftliche Preisabsprache vorliegen. Es genügen auch mündliche Absprachen im Rahmen von sogenannten „Gentleman´s Agreements“. Auch rein schlüssiges Verhalten, welches zu einer Preisgestaltung führt oder der Austausch von marktrelevanten Informationen zwischen Wettbewerbern können ein Verstoß gegen das Kartellrecht begründen. Im Zweifel muss dann das Unternehmen beweisen, dass gerade kein Verstoß gegen Regelungen des Kartellrechts vorliegt.