Blau + Silber = Red Bull?

EuG verneint Schutz für Farbkombination der Koffein-Brause

Veröffentlicht am: 07.12.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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EuG verneint Schutz für Farbkombination der Koffein-Brause

Ein Beitrag von Fiona Schönbohm

Red Bull verleiht Flüüüüügel! Mit einer guter Marketing-Strategie hat es die Marke Red Bull weit gebracht. Das, mal ehrlich gesagt: widerliche Getränk, das eigentlich nur nach künstlichem Süßstoff schmeckt und die Farbe von Urin hat, ist Trendgetränk geworden. Große Red Bull Dosen, die auf Minis durch die Gegend fahren, gesponserte Partys, „Vodka Red Bull“ ist ein eigener Cocktail geworden, man trinkt es nach einer durchfeierten Nacht oder als Taxifahrer in der 17 Stunden Schicht, als Kind um cool zu sein, als Student um wach zu werden.

Red Bull war der Vorreiter der gesamten „Energy-Drink“-Bewegung, die Einzug in alle Schichten und Lebensphasen gefunden hat. Und das, obwohl ein übermäßiger Konsum sogar gesundheitsschädlich ist. Die Macht der Werbung, jedes Mal wieder beeindruckend.

Kann man Blau/Silber schützen?

Doch Erfolg zieht ja bekanntlicherweise die Neider an, und was bei dem anderen gut funktioniert, wird häufig kopiert und für weniger Geld an den Mann gebracht. Es leuchtet schnell ein, dass Red Bull solche Markenzeichen, die die Kunden mit der Marke eindeutig in Verbindung bringen, schützen lassen kann. Wenn zum Beispiel ein anderer Enegrydrink-Hersteller mit Flügeln werben würde, die sein Getränk verleihen soll — aus die Maus! Red Bull könnte dann Schadenersatzansprüche verlangen und auf Unterlassung klagen, solange das Markenzeichen eingetragen wurde.

Seit Jahren versucht Red Bull aber auch, seine blau-silberne Farbkombination markenrechtlich schützen zu lassen. Eine polnische Firma hatte hiergegen vor dem Europäischen Gericht (EuG) geklagt und schließlich Erfolg gehabt. Das Gericht entschied am 30.11.2017, dass die von Red Bull beantragte Marke nicht präzise genug sei. Farbkombinationen anzumelden ist im Markenrecht schwierig. Es leuchtet ein, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Farben und Farbkombinationen gibt. Solange es nur um zwei Farben geht, die zusammen die Marke darstellen sollen, fehlt es an der Genauigkeit für eine Eintragung. Nur weil Red Bull seine Dosen blau und silber gestaltet, kann nicht jedem Energydrink-Hersteller verboten werden, blau-silberne Dosen zu verwenden.

Auswirkungen auch für andere Marken?

Vorliegend hatte Red Bull lediglich die Kombination von Blau und Silber und ein Verhältnis dieser Farben von 50 zu 50 auf der Dose angegeben. Das sei zu ungenau, so die Richter. Das hat natürlich das Risiko, dass in Zukunft eine bestimmte Firma mit großem Werbeaufwand eine Farbkombination am Markt etabliert und andere sich einfach dran hängen können und ohne Kosten von den Nutzen profitieren. Andererseits geht es wohl doch zu weit, ein einfaches zweifarbiges Design für sich und sein Produkt zu beanspruchen, auch wenn dieses einen großen Bekanntheitsgrad besitzt.

Ob die Entscheidung endgültig bleibt, ist aber noch offen. Red Bull steht der Rechtsweg zur nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch offen.