Das letzte Wort im Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht wird 60

Veröffentlicht am: 12.05.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) feiert in diesen Tagen seinen 60sten Geburtstag. Anlass genug einen Blick auf die Entwicklungen im Arbeitsrecht zu werfen.

Wie kaum ein Rechtsgebiet wird das Arbeitsrecht nicht nur vom Gesetzgeber in Berlin sondern insbesondere auch von den Gerichten gestaltet. Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Betriebsrat etc. - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rechtsanwälte müssen stets auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen, wenn sie einen Sachverhalt im Arbeitsrecht würdigen wollen.

An passenden Urteilen der Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und dem Bundesarbeitsgericht fehlt es dabei nicht. Noch immer nimmt die Zahl der Klagen im Arbeitsrecht zu. Besonderer Bedeutung kommt dabei natürlich als höchster Instanz dem Bundesarbeitsgericht zu. Dieses Gericht hat in der Vergangenheit die Arbeitswelt in Deutschland entscheidend mitgeprägt und auch politische Diskussionen ausgelöst. Schließlich unterlag das Arbeitsrecht in den letzten Jahrzehnten einem ähnlichen Wandel wie die Gesellschaft selbst.

Ingrid Schmidt, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, hält heute die Entwicklung eines Arbeitskampfrechts als eine der herausragenden Leistungen des Gerichts. Dieses flexible System mit Chanchen und Risiken für beide Seiten, sei den Rahmenbedingungen in vielen anderen Ländern überlegen.

Auch in Zukunft wird das Bundesarbeitsgericht seine wichtige Rolle im Arbeitsrecht behalten. Mit Spannung dürften z.B. Entscheidungen zur Konkretisierung und Anwendung des kommenden Mindestlohns erwartet werden. Es wird also sicher nicht bei den bisher ca. 62.000 Entscheidungen des Gerichts bleiben.