Die Familie als Steuersparmodell

Freibeträge, Güterstand, Vermögens- und Einkommensverschiebungen in der Steuergestaltung mit Angehörigen.

Veröffentlicht am: 11.08.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Wer bei Steuersparmodellen zuerst an riskante exotische Gestaltungen denkt, übersieht dabei die sich bietenden Möglichkeiten innerhalb der Familie. Steuergestaltung mit Angehörigen ist legal und effektiv.

Matthias Grimme und Dirk Mahler, unsere Berater mit der Doppelqualifikation Rechtsanwalt und Steuerberater haben die Möglichkeiten des Steuersparmodells Familie für Sie einmal skizziert. Auf einer eigenen Website in unserem Bereich Steuern, Steuerrecht beschäftigen sie sich u.a. mit der Möglichkeit Einkünfte auf Angehörige zu verlagern, um ertragssteuerliche Vorteile zu generieren. In diesem Zusammenhang kann auch die Übertragung von Vermögen auf Ehegatten und Kinder geboten sein und nebenbei positive Effekte bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bewirken. Die Gestaltungen beim Steuersparmodell Familie sind regelmäßig vertraglich zu sikzzieren. Unsere Autoren nennen die Voraussetzungen für die Anerkennung von Arbeitsverträgen, Mietverträgen und Darlehensverträgen mit Angehörigen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

Den Beitrag finden Sie hier: Steuersparmodell Familie