Die Pflastersteine und das Kartellrecht

Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preisabsprachen von Wettbewerbern

Veröffentlicht am: 24.09.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Betonpflastersteine sind ein gutes Geschäft - zumindest dann, wenn die großen Wettbewerber in dem Segment darüber einig sind, dass man sich hinsichtlich der Preise keinem harten Wettbewerb aussetzen will. Zu diesem Zweck veranstalteten die Unternehmen der Branche regelmäßig sogenannte "Unternehmertreffen", in denen die Ergebnisse des "Marktinformationssystems Betonpflastersteine" besprochen wurden.

Das Bundeskartellamt sah hierin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht und verhängte hohe Bußgelder sowohl gegen die betroffenen Unternehmen als auch gegen die Manager. Die Preisabsprachen betrafen die Jahre 2007 bis 2010 und bezogen sich auf den Markt NRW mit den angrenzenden Landreisen anderer Bundesländer. Vergleichsweise milde bestraft wurden die Kartellmitglieder, die mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatten. Das Kartellrecht sieht für diesen Fall die Möglichkeit der Bußgeldminderung vor.

Hintergrund

Das Bundeskartellamt ist die oberste deutsche Behörde zum Schutz des Wettbewerbs. Sie gehört zum Bundeswirtschaftsministerium. Sitz der Bundesbehörde ist Bonn (bis 1999 Berlin). Viele der mehr als 300 Mitarbeiter sind Juristen mit einer Spezialisierung auf das Kartellrecht.