Erfolglose Klage gegen Meta

Facebook-Gruppen nicht mit Versammlungen vergleichbar

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihre MitarbeiterInnen sehen sich seit Jahren in Facebookgruppen zunehmenden Anfeidungen und sogar Gewaltaufrufen ausgesetzt. Da diese Gruppen mit Demonstrationen bzw. Versammlungen vergleichbar seien, forderte die DUH vor Gericht die Auflösung, also die Schließung der Gruppen durch Meta. Wie das LG Berlin die Sache entschieden hat, lesen Sie in diesem Beitrag.

Veröffentlicht am: 12.01.2024
Qualifikation: Fachanwalt für IT-Recht
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Hetze im Netz ist ein weit verbreitetes Problem – auch oder gerade in Facebook-Gruppen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scheiterte nun allerdings mit ihrer Klage gegen den US-Internetriesen Meta. Eine entsprechende Musterklage ist von dem Landgericht (LG) Berlin abgewiesen worden.

Schutz vor Hass und Hetze

Mit ihrer Klage gegen Meta wollte die DUH die Schließung von zwei Facebook-Gruppen mit mehr als 50.000 beziehungsweise rund 12.000 Mitgliedern erreichen, in denen es zu Gewalt- und Morddrohungen gekommen war. Laut dem DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erlebe er selbst sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DUH seit Jahren massive Anfeindungen und Beleidigungen in den sozialen Medien, die inzwischen in Gewaltaufrufen und Gewaltfantasien gipfelten. Ähnlich wie bei Demonstrationen, müsse man auch im Netz gegen solche Gewalt vorgehen. Im Ergebnis könnten dann auch Facebook-Gruppen, ähnlich wie Demonstrationen, aufgelöst beziehungsweise geschlossen werden. So jedenfalls die Argumentation der DUH vor dem LG.

Doch gleich zu Beginn des Verfahrens machten die Richter in Berlin der DUH wenig Hoffnung. Wie es auch später urteilte, sei eine Schließung von Facebook-Gruppen derzeit rechtlich nicht möglich. Einen Vergleich zum Versammlungsrecht lehnten die Richter ab. Zwar sprach auch das Gericht von "unsäglichen Gewaltfantasien". Dennoch reichten die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für eine Schließung von Facebook-Gruppen nicht aus. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sehe nur die Löschung einzelner Äußerungen vor. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil dadurch auch die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten.

Rechtsstreit soll weitergehen

Die Löschung einzelner Kommentare wiederum sieht die DUH für unpraktikabel an. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass weder Meldungen an Facebook selbst noch rund 300 Strafanzeigen der DUH erfolgreich gewesen seien. Meta dagegen verteidigt sich damit, unrechtmäßige Inhalte zu entfernen und aktiv gegen die Verbreitung von Hassreden vorzugehen. Doch das ist der DUH nicht genug.

Resch kündigte an, gegen die Entscheidung des LG Berlin Berufung einzulegen und den Fall von dem Kammergericht erneut prüfen zu lassen. Ziel sei ein besserer Schutz vor Hass und Hetze in sozialen Medien. Auch von der Politik fordert die DUH einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für soziale Medien. Aktuell arbeitet die Politik auch an einem neuen Gesetz, das das alte Netzwerkdurchsuchungsgesetz ablösen soll. Geplant ist darin unter anderem, dass Betreiber von sozialen Medien künftig stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Ob dann auch die Schließung ganzer Facebook-Gruppen möglich wird, sei abzuwarten.