Erfolgshonorar – Anwalt einschalten ohne Kostenrisiko?
„No Win – No Fee“
Das Erfolgshonorar für den Anwalt ist kein Massenmodell. Es kann aber ein hochattraktives Instrument für Unternehmer, Erben und Gesellschafter sein, die große Ansprüche durchsetzen wollen.
Wer klagt, riskiert oft viel Geld. Aber was wäre, wenn der Rechtsanwalt nur bezahlt wird, wenn die Klage gewonnen wird? Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars macht genau das möglich. Gerade bei hohen Streitwerten kann das Erfolgshonorar ein interessanter Weg sein, um erstklassige anwaltliche Unterstützung zu erhalten und Kostenrisiken zu minimieren.
Erfolgshonorar bei großen Streitigkeiten
Stellen Sie sich vor, Ihnen stehen mehrere Hunderttausend Euro aus einem Erbfall oder einem verletzten Vertrag zu. Die Forderung ist rechtlich gesehen klar, aber der Weg bis zu einem Urteil ist steinig und teuer. Der Gedanke, zigtausende Euro an Anwaltskosten vorzustrecken, überfordert finanziell viele Privatleute. Und genau hier kommt es ins Spiel: das Modell der Erfolgsbeteiligung des Anwalts.
Wieso Erfolgshonorar?
Was ist überhaupt ein Anwalts-Erfolgshonorar? Der Rechtsanwalt erhält seine Vergütung ganz oder teilweise nur im Erfolgsfall. Verliert der Mandant den Rechtsstreit, bekommt der Anwalt entweder gar nichts oder nur eine reduzierte Vergütung. Gewinnt der Mandant, wird der Anwalt am erstrittenen Betrag beteiligt, etwa mit einem Prozentsatz oder einem Zuschlag auf das gesetzliche Honorar.
Klingt wie ein „No Win, No Fee“-Modell aus den USA? Fast. Auch in Deutschland ist das seit einer Gesetzesänderung im Bereich des anwaltlichen Standesrechts (§ 4a RVG) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel wenn der Mandant ohne Erfolgshonorar sein Recht gar nicht durchsetzen würde. Wenn also der Zugang zum Recht wegen der finanziellen Situation versperrt erscheint, kann eine Vereinbarung eines Erfolgshonorars weiterhelfen.
Erfolgshonorar – warum gerade bei hohen Streitwerten?
In vielen Fällen, in denen es um Forderungen in Millionenhöhe geht, ist der Mandant wirtschaftlich nicht mittellos – aber vorsichtig. Wer möchte schon 40.000 Euro und mehr Anwaltskosten investieren, wenn unklar ist, ob der Gegner überhaupt zahlungsfähig ist?
Das Erstreiten eines vollstreckbaren Titels oder auch nur eines Vergleichs ist kein Selbstzweck und nur sinnvoll, wenn die Forderung am Ende des Tages realisiert werden kann. Hier schafft ein Erfolgshonorar echten Mehrwert. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über wichtige Vorteile eines Erfolgshonorars, das mit einem Rechtsanwalt vereinbart wird:
- Der Mandant erhält eine erstklassige anwaltliche Vertretung, ohne ein großes Kostenrisiko einzugehen.
- Der Anwalt hat einen eigenen Anreiz, mit vollem Einsatz zum Erfolg beizutragen (voller Gleichlauf der wirtschaftlichen Interessen zwischen Mandanten und Anwalt).
- Das Modell ist besonders sinnvoll, wenn Prozessfinanzierer zu teuer erscheinen und auch keine Prozesskostenhilfe greift.
Welche Fälle eignen sich für ein Erfolgshonorar?
Nicht jeder Fall eignet sich für ein Erfolgshonorar. Beim Thema Erfolgshonorar gibt es im Grunde zwei Ansätze:
(1) Typischerweise kommen Fälle mit einklagbaren Ansprüchen ab ca. 300.000 Euro in Frage, wenn der Anwalt eine reduzierte Vergütung erhält, die mit einer Erfolgskomponente im Erfolgsfall kombiniert ist.
(2) Auf der Basis eines reinen Erfolgshonorars in der Art, dass der Anwalt nur für den Fall eines Erfolgs mit einer Quote vergütet wird (Prinzip alles-oder-nichts), werden wir in aller Regel bei größeren Streitverfahren ab 1,0 Mio. Euro tätig.
Inhaltlich besteht ein großes Spektrum an Fällen, in dem ein Erfolgshonorar eine Rolle spielen kann. Geeignet sind Fälle aus dem Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Scheidungsrecht, wie zum Beispiel:
- Abfindungsansprüche ausgeschiedener Gesellschafter
- Schadensersatz wegen Vertragsverletzungen
- Pflichtteilsansprüche im Erbrecht
- Zugewinnausgleich bei Scheidungen mit hohem Vermögen
Komplexe Streitigkeiten, bei denen keine klar bezifferbaren Geldbeträge geltend gemacht werden – etwa „Bin ich überhaupt Gesellschafter geworden?“ – lassen sich über ein Erfolgshonorar schwerer übernehmen.
Beispielsfall aus der Praxis
Ein Unternehmer scheidet aus seiner GmbH aus und beansprucht 3 Mio. Euro Abfindung. Allein für die erste Instanz drohen Anwaltskosten von über 46.000 Euro – ohne Garantie auf Erfolg. Prozessfinanzierung? Zu teuer. Prozesskostenhilfe? Keine Chance.
Der Unternehmer findet einen Fachanwalt, der nach gründlicher Prüfung ein Erfolgshonorar anbietet: 12 % Erfolgsbeteiligung, aber nur, wenn das Verfahren gewonnen wird. Der Anwalt wird aktiv und trägt ein echtes Risiko. Zwischen Anwalt und Unternehmer entsteht ein Interessengleichlauf. Beide partizipieren an den Chancen und Risiken des Rechtsstreits.
Erfolgshonorar – wichtiges Werkzeug für den passenden Fall
Die Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung mit dem Anwalt kann sich als ein hochattraktives Instrument für Unternehmer, Erben und andere herausstellen, wenn hohe Forderungen durchgesetzt werden sollen. Das Erfolgshonorar kann aber nie als Massenmodell verstanden werden, da es sich nur in gesetzlich engen Grenzen einsetzen lässt.
Mittels eines Erfolgshonorars kann der Rechtsanwalt wirksam incentiviert und ein Gleichlauf der wirtschaftlichen Interessen des Mandanten und Anwalts erreicht werden. Die erfolgsbasierte Vergütung kann schließlich die Kosten eines negativen Verfahrensausgangs in erheblicher Weise reduzieren, was dieses Werkzeug sehr wertvoll macht.