Weniger Berufungsverfahren angestrebt

Erhöhung der Gerichtsstreitwerte

In einem aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes sieht die Bundesregierung zahlreiche Änderungen des Zivilprozesses vor. Darunter auch Maßnahmen zur Reduzierung von Berufungsverfahren.

Veröffentlicht am: 06.11.2025
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Dass der Fachkräftemangel auch die Justiz schwer trifft, ist wohl allgemein bekannt. Verfahren können vielfach nicht mehr mit der gebotenen Geschwindigkeit bearbeitet werden, sodass sich anhängige Rechtsstreitigkeiten in den Richterzimmern regelrecht stapeln. Dem will die Bundesregierung nun entgegenwirken. Ein aktueller Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BT-Drucksache 17/2149) sieht hierzu Maßnahmen zur Reduzierung von Berufungsverfahren vor.

Höhere Anforderungen an Rechtsmittel

Nach Ansicht des Bundesrates übersteigen die Kosten eines Rechtsstreits häufig die Höhe des Streitwertes. Dies müsse angesichts der knappen personellen und sachlichen Ressourcen der Gerichte vermieden werden.

Anstelle der bisherigen 600 Euro soll der Mindeststreitwert für die Rechtsmittel der Berufung, der Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie im Verfahren nach billigem Ermessen künftig auf 1.000 Euro angehoben werden. Auch die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof soll nach dem Gesetzesentwurf künftig erst bei einem Streitwert von 25.000 Euro, anstelle der bisherigen 20.000 Euro möglich sein.

Diese Anpassungen sollen nicht nur langfristig zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer beitragen, sondern zugleich der Inflation seit den letzten Änderungen Rechnung tragen. Dabei betont das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dass die Bedeutung von Verfahren mit geringeren Streitwerten nicht herabgesetzt werde. Auch kleinere Verfahren hätten für die Beteiligten wie für die Rechtsprechung Gewicht. Daher habe man sich bewusst für eine moderate Erhöhung entschieden.

Entwicklung bleibt abzuwarten

Über den Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes soll im parlamentarischen Verfahren beraten und entschieden werden. Anschließend bleibt abzuwarten, ob sich der Zivilprozess durch die erhöhten Mindeststreitwerte tatsächlich beschleunigt.

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