EU will die Gründung von Unternehmen vereinfachen

Verbesserte Rahmenbedingungen sollen Unternehmertum fördern.

Veröffentlicht am: 10.01.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die EU-Kommission hat die Bedeutung von Unternehmensgründungen für die Wirtschaft erkannt und will durch einen am 9. Januar 2013 vorgelegten Aktionsplan günstigere Bedingungen für junge Unternehmen/Unternehmer schaffen. Der Aktionsplan "Unernehmertum 2020" zeilt insbesondere auf Frauen, junge Leute und Migranten und fordert inhaltlich für Firmengründer einen besseren Zugang zu Finanzierungen und vereinfachte Steuerregeln. Wer redlich mit seiner Unternehmung in die Insolvenz gehe, verdiene eine zweite Chance.

Das Potential - so die Kommission - sei groß: Einer aktuellen Umfrage zufolge seien europaweit 37 Prozent der Befragten gern ihr eigener Chef, scheuten jedoch oft das unternehmerische Risiko. In Deutschland würden 29 Prozent der Befragten eine eigene Firma gründen.

Hintergrund

Junge Unternehmen zeichnen sich durch Innovationen, Branchenkenntnisse etc. aus. Zu einer erfolgreichen Existenzgründung gehören jedoch auch ein guter Business-Plan einschließlich Finanzierung sowie das passende rechtliche und steuerliche Gerüst. Hierzu gehören:

  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform
  • Vermeidung von Haftungsrisiken
  • steueroptimierte Gestaltung
  • Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführervertrag, Arbeitsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Schutz von Markenrechten und sonstigem geistigen Eigentum

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