Gesetzentwurf für den Versorgungsausgleich

Scheidung soll gerechter werden

Veröffentlicht am: 09.02.2026
Qualifikation: Ricarda Brest

Der Versorgungsausgleich wird bei den meisten Scheidungen durchgeführt. Die Bundesregierung will die Verteilung der Rentenansprüche nun im Detail gerechter machen.

Der Versorgungsausgleich ist eine der zentralen Rechtsfolgen bei der Scheidung von Ehegatten. Sein Ziel ist es, die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte gerecht aufzuteilen. Weil das bisher nicht in allen Aspekte tatsächlich funktioniert, hat das Bundesjustizministerium (BMJV) einen Gesetzentwurf für eine Reform des Versorgungsausgleichs auf den Weg gebracht (Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).

Neuregelungen bei der Unternehmer-Scheidung

Eine Änderung sieht vor, dass künftig auch Rentenansprüche von Unternehmern, die auf Kapitalleistungen gerichtet sind, im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Von praktischer Bedeutung, so das Ministerium, sei das insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern. Die Neuregelung soll bestehende Gerechtigkeitslücken bei typischen Unternehmerscheidungen schließen und auch für eine Gleichbehandlung von betrieblichen Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern sorgen. 

Video: Die Scheidung des Unternehmers

Gehört bei der Scheidung ein Betrieb zum Vermögen eines Ehegatten, sind eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten - nicht nur beim Versorgungsausgleich, sondern auch bei Unterhalt und vor allem beim Zugewinnausgleich.

“Vergessene” Rentenansprüche

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stört sich beim jetzigen Scheidungsrecht auch am Umgang mit vergessenen, verschwiegenen und übersehenen Ansprüchen. Bisher geht es zulasten des anderen Ehepartners, wenn einzelne Rentenansprüche “vergessen” werden. In Zukunft sollen Ansprüche, die - versehentlich oder absichtlich - nicht angegeben wurden, auch nachträglich ausgeglichen werden können. Im Alter, so Frau Hubig, müsse dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Hierdurch könne gerade auch das Risiko der Altersarmut für Frauen reduziert werden. 

Frühere Prüfung durch die Gerichte

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Gerichte künftig nicht erst ein Jahr vor Renteneintritt prüfen können, ob ein bestehender Versorgungsausgleich anzupassen ist. Das soll vielmehr bereits zwei Jahre vorher möglich sein, damit sichergestellt ist, dass Verfahren regelmäßig rechtzeitig abgeschlossen werden können.