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Heiter bis wolkig?

Wettbewerbswidrige Wetter-App

Veröffentlicht am: 08.04.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Wettbewerbswidrige Wetter-App

Ein Beitrag von Fiona Schönbohm

Die Deutschen und ihr Wetter. Der Wetterbericht erfreut sich ja in keinem anderen Land solcher Beliebtheit, als abendliches Fernsehprogramm oder reges Gesprächsthema. Dass der Wetterbericht etwas kosten muss, hätten Sie aber sicherlich nicht getippt, oder? Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die „WarnWetter“-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen das Wettbewerbsrecht verstößt – weil sie kostenlos und werbefrei ist. Empörend? Mal sehen.

Konkurrenz der Wetter-Apps

Geklagt hatte das Konkurrenzunternehmen „WetterOnline“. Seine Argumentation: Der DWD sei eine von Steuergeldern finanzierte Institution. Eine im Internet verfügbare werbefreie Gratis-App benachteilige Konkurrenten unbillig.

Zu den Aufgaben des DWD gehört die Herausgabe amtlicher Wetterwarnungen und die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen an die Bevölkerung. Seine Befugnisse sind in einem eigens hierfür verfassten Gesetz, das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWDG) geregelt.

Wetterbericht muss gegen Entgelt erfolgen

Der oberste Gerichtshof entschied nun: Der DWD sei mit der App zwar nicht erwerbswirtschaftlich tätig geworden, sondern habe allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe gehandelt.  Da Nutzer über die App aber nicht nur Wetterwarnungen, sondern auch allgemeine Informationen zum Wetter wie Wetterberichte, Regenradar, Blitzortung oder UV-Strahlung abrufen können, habe er seine Ermächtigungsgrundlage überschritten.

Denn die Ermächtigungsgrundlage im DWDG sieht genau vor, welche Leistungen der DWD entgeltfrei erbringen darf und für welche er eine Vergütung verlangen muss. Dabei handele es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach dürfte der DWD seine Leistungen grundsätzlich nur unter Marktbedingungen erbringen – und diese bedeuten eben ein Entgelt zu zahlen oder jedenfalls Werbung zu schalten, so die Richter.

Aunahme: Wetterwarnungen

Nur ausnahmsweise sieht das Gesetz eine entgeltfreie Erbringung von Dienstleistungen an: Wenn es um Wetterwarnungen geht. Allgemeine Informationen zum Wetter fallen aber nicht darunter.

In Reaktion auf das Urteil hat der Deutsche Wetterdienst die App nun für den einmaligen Preis von 1,99 EUR am Markt angeboten. Das ist dann wohl der Mindestpreis, den wir uns das wunderbare Thema Wetter mit all seinen Facetten kosten lassen müssen. Aber das ist ja für ein allgegenwärtiges Gesprächsthema – wenn man mal wieder beklemmend still mit Fremden in einem zu langsamen Fahrstuhl steht etwa – gar nicht mal so viel Geld.