Irreführende Werbung für Protein-Brownies

Weniger Zucker als was?!

Das Landgericht Hamburg entschied darüber, ob die Werbung für die vermeintlich gesündere Brownie-Alternative von More Nutrition zulässig war. Die Verbraucherzentrale NRW klagte wegen irreführender Werbung bei Aussagen wie "95 % weniger Zucker" und "70 % weniger Fett".

Veröffentlicht am: 07.03.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Brownies sind lecker, aber haben leider sehr viele Kalorien. Die Fitness-Version von „More Nutrition“ soll eine gesündere Alternative zu den klassischen Brownies darstellen. Die Backmischung wird damit beworben, dass sie „95 % weniger Zucker“ enthält und damit „perfekt für jede Diät“ sei. Das Landgericht Hamburg hatte über die Klage der Verbraucherzentrale NRW zu entscheiden, ob es sich um verbotene Werbung wegen Irreführung handelt (Urteil vom 23.02.2024 – Az. 315 O 175/22).

Brownies – „perfekt für jede Diät“

Eine Diät, ohne auf Snacks und Süßes verzichten zu müssen, klingt zu schön, um wahr zu sein – oder nicht? More Nutrition wirbt genau damit, und verkauft neben der Brownie-Backmischung auch Proteinpulver, Sirups, Soßen, „Moremelade“ und viele weitere Produkte. Unter anderem mit der Werbung, dass ihre Produkte „perfekt für jede Diät“ seien, stößt das Unternehmen jedoch auch auf Kritik.

Erst Ende vergangenen Jahres hatte Jan Böhmermann die Ersatz-Produkte genauestens unter die Lupe genommen. Sein Fazit: „So etwas wie Scientology zum Abnehmen.“

LG Hamburg: Irreführung durch Werbeaussagen

Nun hatte sich auch das Landgericht Hamburg mit den Werbemaßnahmen des Lebensmittelunternehmen auseinandergesetzt. Im Fokus der Richter stand die beworbene Backmischung für Protein-Brownies. Die Werbung versprach den Verbrauchern „95 % weniger Zucker“ sowie „70 % weniger Fett“.

Laut den Hamburger Richtern handelte es sich dabei um irreführende und damit verbotene Werbung. Die Versprechen des Unternehmens seien dazu geeignet bei den Konsumenten einen Irrtum hervorzurufen.

Werbung muss bei Vergleichen Bezugsangaben enthalten

In der Urteilsbegründung hieß es nämlich, dass die Werbeaussagen „weniger Zucker“ und „weniger Fett“ unzulässig seien, weil sie den Verbraucher ohne konkrete Vergleichsparameter oder andere Bezugsangaben in die Irre führten.

Laut den Verbraucherschützern würden die Produkte von More Nutrition weder weniger Zucker noch weniger Fett als vergleichbare Protein-Brownies der Konkurrenz enthalten. Auch denkbar sei, dass das Unternehmen mit den Werbeaussagen einen Vergleich zu demselben Produkt in einer früheren Zusammensetzung beabsichtigt.

Der Konsument könne der Werbeaussage gar nicht entnehmen, mit welchen Produkten bzw. konkreten Nährwerten die More Nutrition Produkte verglichen wurden. Ein klarstellender Hinweis, der eine Irreführung der Verbraucher hätte verhindern können, war der Werbung ebenfalls nicht zu entnehmen.

Verbotene Werbung durch Hervorrufen von Fehlvorstellungen

Darüber hinaus sei auch die Werbeaussage „perfekt für jede Diät“ für sich genommen grundlegend falsch, weil ein perfektes Diätlebensmittel gar nicht existiere. Die Brownie-Backmischung besitze die beworbenen Wirkungen und Eigenschaften in Wahrheit gar nicht, deshalb verbot das Landgericht Hamburg diese Aussage.

Da es den Richtern zufolge nicht nur eine Diät-Form – gerichtet auf Gewichtsverlust – gebe, sondern verschiedene, bei denen auch auf Gluten oder andere Inhaltsstoffe verzichtet werde, könnten die Verbraucher die Werbeaussage auch so verstehen, dass sich die Brownies für alle diese Diäten eignen würden – was gar nicht der Wahrheit entspricht.

Aus diesem Grund handele es sich auch bei der Aussage „perfekt für jede Diät“ um verbotene Werbung, die zu unterlassen ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.