Kommentar gelöscht, Account gesperrt

Aktuelle Urteile zum Facebook-Recht

Veröffentlicht am: 22.05.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Aktuelle Urteile zum Facebok-Recht

Ein Beitrag von Danny Böhm

Dass bei Facebook viele ihre persönliche Meinung kundtun, ist mittlerweile bekannt. Nicht immer geht es um den Urlaub oder die Familie. Oft werden auch pikante politische Themen angesprochen. Dies missfällt dem sozialen Netzwerk so manches Mal. In einem vor Gericht entschiedenen Fall hatte Facebook einen Hasskommentar zur deutschen Flüchtlingspolitik gelöscht und wurde verpflichtet, den Kommentar wieder freizugeben. In einem anderen Fall bestätigte das Gericht die Sperrung eines Accounts für eine bestimmte Seite.

Nicht nur so manches WC ist wohl versifft

Ein Mann hatte sich in einem Kommentar auf den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban bezogen. Darin kommentierte er die deutsche Flüchtlingsaufnahme mit ,,Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über Facharbeiter, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump zugemüllt.’’

Kurze Zeit später löschte Facebook den Kommentar unter Verweis auf seine Gemeinschaftsstandards und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt. Daraufhin klagte der Nutzer und beantragte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Facebook kommentierte den Fall selbst nicht. Die einstweilige Verfügung wurde am 23.03.2018 erlassen und den Anwälten des Nutzers am 06.04.2018 zugestellt. Facebook wurde im Verfahren nicht gehört und das Gericht gab keine Begründung an.

Große Profile kämpfen mit großen Problemen

In einem anderen Fall hatte das ZDF einen Account auf ihren ZDF und ZDF-heute Seiten gesperrt. Der Nutzer hatte nach Ansicht des öffentlich-rechtlichen Senders gegen die geforderten Umgangsformen auf den Seiten verstoßen. Der Mann wurde vorher abgemahnt und klagte gegen die Entscheidung von Facebook. Die Gerichtssprecherin konnte sich zu dem Fall noch nicht äußern und die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Der Kläger könne nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellen.

Auch im Netz besteht eine Hausordnung

Wer sich in sozialen Netzwerken wie Facebook aufhält, der akzeptiert mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Portale. In diesen sind die Umgangsregeln erläutert und die Sanktionen für Fehlverhalten festgelegt. Den Umgang miteinander regeln bei Facebook die Gemeinschaftsstandards. Diese untersagen Hassbotschaften. Die Gerichte haben bei ihrer Entscheidung allerdings die Meinungsfreiheit mit in die Abwägung der Interessen miteinzubeziehen.

Diskutieren im Netz – das kann etwas werden

Debatten im Netz sind in der Regel hitziger und unsachlicher als in der Realität. Im Schutze der Anonymität trauen sich viele Nutzer mehr zu als im persönlichen Gespräch. Das Internet ist allerdings kein rechtfreier Raum, sondern es hat sich im Laufe der Zeit quasi ein sogenanntes Facebook-Recht entwickelt. Was dabei genau Meinungsfreiheit oder Hassparolen sind, lässt sich nicht abschließend klären. Im Zweifel empfiehlt sich die Satire: nämlich Lästern mit Niveau!

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