Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Steuerhinterziehung

Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel

Veröffentlicht am: 03.02.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine ordentliche Kündigung kann darauf gestützt werden, dass der Arbeitnehmer sein persönliches Einkommen dadurch erhöht, dass er eine rechtswidrige Abrechnungspraxis vornimmt.

Dies urteilte das Arbeitsgericht Kiel in einer aktuellen Entscheidung vom 7. Januar 2014 (Az: 2 Ca 1793 a/13). In dem Urteil ging es um das Anstellungsverhältnis einer Reinigungskraft, die in einem überregional tätigen Unternehmen als Vorarbeiterin und Objektleiterin beschäftigt war. Im Rahmen der Ausführung ihrer Tätigkeit hatte sie zumindest bei einem der vom Unternehmen betreuten Kunden dafür gesorgt, dass ihre eigene Arbeit über zwei andere Mitarbeiter abgerechnet wurde, die als geringfügig Beschäftigte geführt wurden. Vom Geschäftsführer bekam sie dafür die Kündigung - fristlos (außerordentlich), hilfsweise ordentlich.

Die gekündigte Mitarbeiterin reichte dagegen mit einem Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage ein. Als Begründung wurde angeführt, dass der zuständige Betriebsleiter ihr die Abrechnungspraxis vorgeschlagen hätte und diese seit vielen Jahren im Betrieb gelebt worden sei. Dies wurde vom Unternehmen bestritten. Das Gericht erhob über diese Frage jedoch keinen Beweis. Vielmehr hielt das Arbeitsgericht zwar die außerordentliche Kündigung wegen eines Formfehlers für unwirksam, bestätigte aber die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung. Der Mitarbeiterin sei ein Verstoß gegen ihre im Arbeitsrecht verankerte Rücksichtnahmepflicht vorzuwerfen. Gegen diese Pflicht habe sie durch die bewusste Umgehung der Gesetze (Steuerhinterziehung) schwerwiegend verstoßen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts sprach im vorliegenden Fall auch die lange Betriebszugehörigkeit, eine Schwerbehinderung und eine im Übrigen beanstandungsfreie Tätigkeit nicht gegen die Wirksamkeit der Kündigung. Auch habe es im konkreten Fall keiner vorherigen arbeitsrechtlichen Abmahnung bedurft. Die gekündigte Beschäftigte habe sich in erster Linie selbst begünstigt und durfte nicht darauf vertrauen, ihr Verhalten würde vom Management toleriert werden. Die Kündigungsschutzklage hatte somit keinen Erfolg.

Hintergrund

Die Voraussetzungen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem deutschen Arbeitsrecht sind komplex. Das Gesetz liefert keinen detaillierten Katalog von Gründen, die eine Kündigung rechtfertigen. Entscheidend ist vielmehr stets eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls. Dies ist ein Grund dafür, dass bei vielen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht eingeschaltet werden und Gerichte über Kündigungsschutzklagen entscheiden müssen. Besonders schwierig sind solche Verfahren, in denen es um Straftaten des betroffenen Mitarbeiters wie z.B. eine Steuerhinterziehung geht, die womöglich vom Arbeitgeber mitgetragen werden.