Neues Online-Verfahren für Zahlungsklagen
Pilotverfahren an ausgewählten Amtsgerichten
Offene Rechnungen gehören zum Geschäftsalltag. An ausgewählten Amtsgerichten kann für bestimmte Zahlungsklagen seit April 2026 ein neues Online-Verfahren genutzt werden, das die gerichtliche Durchsetzung klar dokumentierter Forderungen strukturierter machen kann.
Wenn eine offene Rechnung zum Rechtsstreit wird
Ein mittelständischer Lieferant wartet auf die Zahlung einer Rechnung über gelieferte Maschinenersatzteile. Der Kunde reagiert auf Mahnungen nicht, bestreitet die Lieferung aber auch nicht. Solche Fälle sind in vielen Unternehmen bekannt. Häufig stellt sich dann die Frage, ob zunächst ein Mahnverfahren eingeleitet oder direkt geklagt werden soll.
Seit April 2026 gibt es für bestimmte Zahlungsklagen einen weiteren Weg. Ausgewählte Amtsgerichte erproben ein neues Online-Verfahren. Es soll die gerichtliche Bearbeitung durch digitale und strukturierte Abläufe vereinfachen. Das Verfahren ist eine Alternative zum herkömmlichen Zivilprozess, ersetzt diesen aber nicht.
Nicht jedes Gericht nimmt teil
Das Online-Verfahren steht bisher nicht flächendeckend zur Verfügung. Die Länder bestimmen selbst, welche Amtsgerichte teilnehmen und ab wann die digitale Klageeinreichung dort möglich ist. Die Pilotstandorte und der jeweilige Umfang unterscheiden sich daher. So nehmen etwa die Amtsgerichte Frankfurt am Main, Berlin-Schöneberg, Leipzig, Nürnberg, Mannheim und Nürtingen an der Erprobung teil. Einige Gerichte bearbeiten zudem nur bestimmte Fallgruppen.
Das Pilotprojekt eröffnet keinen frei wählbaren Gerichtsstand. Entscheidend bleibt, ob das für den Streit zuständige Amtsgericht am Online-Verfahren teilnimmt oder hierfür eine besondere Zuständigkeitsregelung besteht. Ein Unternehmen kann eine Klage also nicht allein deshalb bei einem bestimmten Gericht einreichen, weil dieses das Online-Verfahren anbietet. Zunächst ist zu prüfen, welches Gericht für den konkreten Vertragspartner und die Forderung zuständig ist. Erst danach stellt sich die Frage, ob dieses Gericht am Pilotprojekt teilnimmt.
Mehr als eine digitale Klageeinreichung
Inhaltlich beschränkt sich das Online-Verfahren auf Zahlungsklagen vor den Amtsgerichten, sofern der Streitwert die gesetzliche Obergrenze von EUR 10.000,00 nicht überschreitet. Erweist sich, dass eine digital eingereichte Klage nicht in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens fällt, wird sie nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses fortgeführt.
Der eigentliche Nutzen des neuen Verfahrens geht über das Digitalisieren von Schriftsätzen hinaus. Das Gericht kann den Streitstoff mithilfe digitaler Eingabefelder strukturieren. Beteiligte Unternehmen und ihre Vertragspartner können dadurch einzelne Rechnungspositionen oder konkrete Einwendungen unmittelbar einander gegenüberstellen. Unklare Punkte lassen sich auf diese Weise frühzeitig im Verfahren sichtbar machen.
Das kann gerade bei mehreren Rechnungen, Teilzahlungen oder einzelnen Beanstandungen hilfreich sein. Statt umfangreicher Schriftsätze steht stärker im Mittelpunkt, worüber die Parteien tatsächlich streiten. Für klar dokumentierte Forderungen kann dies die Vorbereitung und Führung eines Prozesses übersichtlicher machen.
Grenzen des digitalen Verfahrens
In geeigneten Fallkonstellationen kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Verlangt eine Partei dennoch eine Verhandlung oder erachtet das Gericht diese als erforderlich, findet sie grundsätzlich als Videoverhandlung statt. Das kann Unternehmen mit Sitz außerhalb des jeweiligen Gerichtsbezirks den Aufwand einer persönlichen Anreise ersparen.
Dennoch darf das Online-Verfahren nicht als unkomplizierte Abkürzung ohne rechtliche Voraussetzungen missverstanden werden. Bei komplexen vertraglichen Streitigkeiten, wie etwa hochpreisige Klagen und Schadensersatzprozesse gegen Unternehmen, streitigen Klauseln oder umfangreichen Zeugenvernehmungen stößt das System an seine Grenzen. In diesen Fällen bleibt der klassisch geführte Zivilprozess der sachgerechte Weg.
Vor der Einreichung einer digitalen Klage empfiehlt sich daher eine präzise Prüfung, ob der Anspruch fällig ist, die Unterlagen die Forderung lückenlos belegen und ob der Vertragspartner bereits konkrete Einwendungen erhoben hat. Je exakter die Kommunikation und die Lieferung dokumentiert sind, desto verlässlicher lässt sich beurteilen, ob das neue Online-Verfahren für den konkreten Streitfall das passende Instrument ist.
