Online-Kündigung einfach gemacht

Online-Abo kündigen muss ohne Login möglich sein

Wer kennt sie nicht – die vergebliche Suche nach dem Kündigungsbutton auf der Internetseite eines Anbieters. Die Anbieter werden immer kreativer, wenn es darum geht, die Kündigungsmöglichkeit so kompliziert wie möglich zu gestalten. Diesem Vorgehen schiebt das Landgericht München I nun einen Riegel vor.

Veröffentlicht am: 10.01.2024
Qualifikation: Fachanwalt für IT-Recht
Lesedauer:

Wie schwer darf einem Verbraucher die Kündigung eines Abonnements gemacht werden? Mit dieser Frage hatte sich jüngst das Landgericht (LG) München I zu beschäftigen. Anlass war das Kündigungsverfahren auf der Internet-Streamingplattform Wow, gegen das die Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt hatte.

Gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten?

In München hat am 10.10.2023 (33 O 15098/22) das Landgericht I entschieden, dass ein Online-Abo durch einen Kunden auch ohne ein Login kündbar sein muss. Der Entscheidung liegt ein Streit mit dem von Sky betriebenen Streamingdienst Wow zugrunde. Auf der Internetseite befand sich ganz unten ein Link mit der Aufschrift „WOW Abo kündigen“.

Dieser Link führte aber nicht unmittelbar zu einer Kündigungsmöglichkeit, sondern zu einer Unterseite, auf der Abonnentinnen und Abonnenten zunächst ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort eingeben mussten. Erst nach erfolgreicher Anmeldung und Login in das bestehende Kundenkonto war eine Kündigung schließlich möglich. Wer beispielsweise sein Passwort vergessen hatte, dem war – jedenfalls für den Moment – eine Kündigungsmöglichkeit verwehrt.

Kündigungsbutton muss unmittelbar zur Kündigungserklärung führen

Gegen dieses Vorgehen hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Die Kündigungsmöglichkeit sei zu umständlich und kompliziert. Die Verbraucherschützer argumentierten damit, dass nach den gesetzlichen Vorgaben, die seit Juli 2022 für kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge im Internet gelten, ein Kündigungsbutton unmittelbar zu der Seite führen müsse, auf der Verbraucher ihre Kündigungserklärung per Mausklick abgeben können.

Zudem sei erforderlich, dass die Kündigung auch allein durch die Eingabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder Geburtsdatum möglich sei. Eine vorherige Anmeldung in ein bestehendes Kundenkonto widerspreche diesen gesetzlichen Vorgaben und erschwere die Kündigungsmöglichkeit der Verbraucher unnötig.

Kündigung auf direktem Wege

Die Richter in München schlossen sich der Auffassung der Verbraucherschützer an. Das Kündigungsverfahren auf der Internetseite von Wow sei zu umständlich und damit rechtswidrig. Die Koppelung der Kündigungserklärung an den Login in ein ggf. auch schon länger bestehendes Kundenkonto schränke die Verbraucher in ihren Kündigungsmöglichkeiten unangemessen ein. Es stelle eine unangemessene Hürde dar, die den gesetzlichen Vorgaben des IT-Rechts nicht entspreche. Verbrauchern werde so die Kündigung ihres Abonnements unnötig erschwert.

Auch Sky muss nachbessern

Auch in einem im November entschiedenen Rechtsstreit zwischen den Verbraucherschützern und Sky folgten die Richter am LG München I den Auffassungen der Verbraucherzentrale. Das Gericht entschied, dass der Kündigungsbutton, mit dem man Sky selbst kündigen kann, ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Auch hier musste Sky nun nachbessern und den Verbrauchern den Weg zur Kündigung leichter machen.