Promi-Scheidung ohne Ehevertrag

Wie teuer wird es für Stefan Mross?

Scheidungsfolgen treten erst bei der Scheidung ein, die frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Das gilt auch für Promis.

Veröffentlicht am: 30.11.2022
Qualifikation: Fachanwältin für Familienrecht
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Vor wenigen Tagen erst wurde die Trennung zwischen dem Moderator Stefan Mross und der DSDS-Kandidatin Anna-Carina Woitschack bekannt, da wird in der Regenbogen-Presse bereits darüber spekuliert, wie teuer die Scheidung für den Schlagersänger werden könnte. Das Magazin "In Touch" hat herausgefunden, dass Mross "seinen geliebten Wohnwagen verscherbeln" musste, der ihn in der Anschaffung 440.000 Euro gekostet hatte. Da es "keinen Ehevertrag geben soll" liegt die Schlussfolgerung auf der Hand: Das Luxus-Gefährt wird verkauft, weil der Schlager-Star Geld für die Scheidung benötigt.

Notverkäufe - welche Scheidungsfolgen drohen?

Es dürfte aber eher unwahrscheinlich sein, dass Stefan Mross aktuell zu Notverkäufen gezwungen ist, um ungewollte Scheidungsfolgen abzufedern. Zunächst einmal gelten die rechtlichen Regeln der Trennung. Diese sehen insbesondere noch keinen Ausgleich auf der Vermögensebene vor. Erst mit der Scheidung gibt es den sogenannten Zugewinnausgleich. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht vertraglich ausgeschlossen bzw. geändert haben.

Ein Zugewinnausgleichsanspruch von Anna-Carina Woitschack setzt weiter voraus, dass Mross während der Ehe, die 2020 geschlossen wurde, mehr Vermögen hinzugewonnen hat als sie. Die Hälfte dieser Differenz wäre in bar auszugleichen. Wie stark die Vermögen der Schlagerstars in der schwierigen Corona-Zeit tatsächlich gestiegen sind, ist ungewiss. Aufgrund der sehr kurzen Ehezeit und den tatsächlichen Verhältnissen könnten auch die weiteren Scheidungsfolgen - der Geschiedenenunterhalt und der Versorgungsausgleich eher glimpflich ausfallen.

Wann wird abgerechnet?

Und selbst, wenn es doch teurer wird, als gedacht, so kann die Scheidung frühestens doch erst nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Und wenn nicht beide Partner einverstanden sind, kann es noch ein paar Jahre länger dauern. Genug Zeit eigentlich, um noch eine Weile mit dem Luxus-Wohnwagen die Schlager-Festivals abzuklappern.