Neues im Kindschaftsrecht

Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt

Veröffentlicht am: 15.05.2026
Qualifikation: Rechtsanwalt und Mediator

Nachdem die Ampel-Regierung ihre Reform des Kindschaftsrechts nicht mehr auf den Weg bringen konnte, hat Bundesjustizministerin Hubig nun einen neuen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Sorge- und Umgangsrechts veröffentlicht.

Die Trennung oder Scheidung von Paaren ist insbesondere dann ein aufwühlendes Thema, wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Dabei gilt es nicht nur, emotionale Belastungen aufzufangen. Regelmäßig stellen sich auch zahlreiche Fragen rund um das Kindschaftsrecht. Da die letzte umfassende Reform des Kindschaftsrechts bereits vor über 25 Jahren stattgefunden hat, entsprechen viele Regelungen nicht mehr der heutigen gesellschaftlichen Realität. Nachdem die Ampel-Koalition ihre Reformpläne nicht mehr umsetzen konnte, unternimmt nun die aktuelle Bundesjustizministerin einen neuen Anlauf für eine umfassende Reform des Sorge- und Umgangsrechts.

Schutz vor Gewalt

Primäres Ziel des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (KiMoG) ist ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt. Künftig soll gesetzlich festgelegt werden, dass das Umgangsrecht mit dem Kind ausgeschlossen werden kann, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen Elternteil gewalttätig wird.

Zwar sind die Gerichte bereits jetzt verpflichtet, häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu berücksichtigen. Allerdings erfolgt bislang regelmäßig eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Dabei sind die Gerichte jedoch an die geltenden gesetzlichen Wertungen gebunden. Nach derzeitiger Rechtslage gilt die Vermutung, dass der Umgang mit beiden Elternteilen grundsätzlich dem Wohl des Kindes dient.

Dies soll sich nun ändern. Nicht nur soll diese Vermutungsregelung aufgehoben werden, das KiMoG schafft zudem neue Maßstäbe für die Einzelfallbeurteilung durch die Gerichte. Künftig soll im BGB eine gesetzliche Definition häuslicher Gewalt verankert werden. Außerdem sollen die Familiengerichte einen Katalog von Beurteilungskriterien erhalten, der eine bessere Risikobewertung ermöglichen soll. Je nach Schwere des Einzelfalls soll das Umgangsrecht vollständig ausgeschlossen werden können. Denkbar sind jedoch auch mildere Maßnahmen. Insbesondere kommt die Anordnung eines Umgangsbegleiters in Betracht. Dieser organisiert die Übergabe des Kindes und sorgt dafür, dass Vereinbarungen zwischen den Eltern friedlich eingehalten werden.

Mitwirkung und Sorgerecht von unverheirateten Paaren

Das KiMoG sieht darüber hinaus eigene Mitwirkungsrechte für Kinder vor. Kindern ab 14 Jahren soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, an familienrechtlichen Vereinbarungen mitzuwirken. Sorge- und Umgangsvereinbarungen sollen nicht nur von ihrer Zustimmung abhängen, die Jugendlichen sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, Umgangsvereinbarungen vollständig zu beenden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Vereinfachung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern vor. Bislang muss nicht nur der Vater die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen, auch müssen beide Elternteile eine übereinstimmende und beurkundete Sorgerechtserklärung abgeben. Künftig soll das gemeinsame Sorgerecht hingegen der gesetzliche Regelfall werden. Es soll genügen, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dem innerhalb eines Monats nicht widerspricht.

Inkrafttreten frühstens 2027

Mit den konkreten Ausgestaltungen bleibt die Bundesjustizministerin hinter den ursprünglichen Plänen der Ampel-Koalition zurück. Diese hatte weiterreichende Änderungen vorgesehen. Daher verwundert es nicht, dass die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag als nicht weitgehend genug ansieht.

Bis zum 10.07.2026 können Länder und Verbände zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Anschließend muss auch der Bundestag dem Vorhaben zustimmen. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass die Reform vor 2027 in Kraft tritt.