Schäubles Griff in die Ladenkasse

Gesetz soll Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassensysteme verhindern

Veröffentlicht am: 13.12.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Gesetz soll Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassensysteme verhindern

Mehrere Millionen Kassen stehen in deutschen Gastronomiebetrieben, Ladengeschäften, Tankstellen etc. Diese können von den Betreibern manipuliert werden – vor allem um die eigene Steuerlast zu mindern. Der Schaden aus derartigen Steuerhinterziehungen wird auf jährlich 10 Milliarden Euro geschätzt.

Ein bedeutender Steuerschatz, der darauf wartet, von den Finanzbehörden gehoben zu werden.

Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen

Am 15. Dezember soll daher nun der Bundestag ein Gesetz beschließen, dass den Umstieg elektronischer Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System vorsieht. Ab 2020 gilt dann eine Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen. Die Ausgabe von Quittungen wird damit zur Regel und es gibt eine allgemeine Einzelaufzeichnungspflicht.

Letztere soll aus Zumutbarkeitsgründen jedoch nicht beim „Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung“ nicht bestehen. Der Würstchenverkäufer auf dem Volksfest mit seiner Geldkassette als Kasse wird also auch künftig wohl unter dem Radar des Finanzamts bleiben.

Die Befreiung muss jedoch beantragt werden und liegt im Ermessen der Finanzbehörden. Bereits ab 2018 sollen die Finanzämter zudem berechtigt sein, ungemeldet Kassen zu prüfen („Kassen-Nachschau“).

Geschäftsmodell Steuerhinterziehung

Steuerbetrug wurde lange Zeit in vielen Teilen der Bevölkerung als Kavaliersdelikt angesehen. Der Manager hatte sein Schwarzgeldkonto in der Schweiz und der Imbissbudenbetreiber seine Bargeschäfte. Steuerhinterziehung war und ist ein wichtiger Bestandteil bei vielen Geschäftsmodellen.

Diese stehen nun quasi auf dem Prüfstand, weil das Entdeckungsrisiko durch gesetzliche Vorgaben und immer besser werdende technische Möglichkeiten der Steuerfahnder in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Gleichzeitig gab es gerade im Steuerstrafrecht einige Verschärfungen im Bereich der Strafzumessung bzw. des Strafmaßes.

Gastronomen klagen bereits ihr Leid: "Das macht ja heute keinen Spaß mehr - mit den ganzen Steuern".

Neue Straftatbestände werden mit dem Gesetz zur Verhinderung von Kassenmanipulation nicht eingeführt. Alle Schummeleien werden  – wie bisher – weiter als Steuerhinterziehung geahndet.  

Wer als Steuerhinterzieher den Weg in die Legalität sucht - ob nun wegen des erhöhten Entdeckungsrisikos oder aus anderen Gründen - kann sich von einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht beraten lassen. Dieser sollte insbesondere die Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen.