Kim Kardashian: Schleichwerbung für Kryptowährung

Börsenaufsicht verhängt Millionenstrafe

Kim Kardashian wird für Schleichwerbung auf Instagram zu einer Geldbuße in Millionenhöhe verurteilt. Was Influencer zur Werbung wissen müssen.

Veröffentlicht am: 04.10.2022
Qualifikation: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
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1,26 Millionen Dollar Strafe soll der US Reality-TV Star Kim Kardashian nun zahlen - weil sie eine Werbung nicht hinreichend als solche gekennzeichnet hatte. Sie ist nicht der erste Star, gegen den die Börsenaufsicht massive Bußgelder verhängt - insbesondere im Bereich Kryptowährungen.

Influencer unterfallen der Kennzeichnungsflicht für Internetwerbung

Kim Kardashian ist aus den Zeitungen eher für freizügige Bilder oder Promi-Klatsch bekannt - oder für ausschweifende Berichterstattungen von den Vor- und Nachteilen ihrer pompösen Outfits. Die Kardashians sind längst eine Institution in der Social Media Welt - auf Instagram folgen Kim Kardashian immerhin 331 Millionen AbonnentInnen.

Dass Influencer mit Promi-Status ihren Bekanntheitsgrad nutzen, um damit Geld zu machen, ist nicht neu. Produktempfehlungen auf ihren Kanälen und in ihren Videos gehören dazu wie das aufwändige Makeup und der gespielt vertraute Ton. Umso erstaunlicher, dass viele Influencer immer noch ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Produktempfehlungen im Internet nicht kennen.

Kryptowährung verdoppelt ihren Wert nach Kardashian-Post

Davon zeugt doch jedenfalls das neuste Geschehen um den Promistar: In einem Beitrag empfahl sie eine Kryptowährung, nämlich den Anbieter Ethereummax und dessen Token Emax. Für den Beitrag erthielt sie von Ethereummax 250.000 Dollar Entlohnung - worüber sie aber in dem Post nicht informierte. In den darauffolgenden Stunden verdoppelte sich der Kurs der Emax-Token binnen weniger Stunden.

Dafür verhängte die US-Börsenaufsicht SEC nun eine Strafe von 1,26 Millionen Dollar, die sich aus Bußgeld und Schadensersatz zusammensetzt. Hintergrund der Strafe war, dass die Börsenaufsicht SEC die Token Emax als Wertpapier eingestuft hatte. Das US Bundeswertpapiergesetz legt indes eindeutig fest, dass Werbung für Wertpapiere von jedem offengelegt werden muss - auch von Prominenten, und auch bei Werbung im Internet.

Systematischer Verstoß gegen Werberecht im Internet

Für Kim Kardashian war das nicht der erste Ausfall dieser Art, sie sollte es also eigentlich besser wissen: Bereits im Januar 2021 war sie von der britischen Behörde der Finanzmarktaufsicht, der FCA  wegen einer Werbung für Ethereummax gerügt worden. Damals hatte sie auf Instagram mit ihren Fans Informationen über die Emax Tokens geteilt.

Damit reiht sie sich scheinbar in einen Trend unter Prominenten gerade in Bezug auf Kryptowährungen ein: Auch der Boxer Floyd Mayweather und Produzent DJ Khaled wurden jüngst von der SEC zu signifikanten Geldstrafen verurteilt, weil sie Schleichwerbung für Wertpapiere ohne entsprechenden Hinweis gemacht hatten.

Promis als Investoren und Anlageberater?

Dass Promis im Börsenmarkt und in der Finanzwelt mitmischen, überrascht dagegen seit Donald Trump ja eigentlich niemanden mehr. So hatte auch Kim Kardashian im vergangenen Monat bereits die Gründung eines eigenen Private Equity Fonds namens SKYY verkündet. Geplant sei die Investition in Konsum- und Luxusgüter, Medien und Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe sowie im E-Commerce.

Gerade vor vermeintlicher Anlageberatung durch die Stars und Sternchen warnen aber auch Experten und Vertreter der zuständigen Behörden. Der anhaltende Trend in Kryptowährungen sei häufiger Risiko als Chance und vermeintliche Investitionsempfehlungen lohnten sich nicht unbedingt für jeden.

Regeln für Influencer: Verbot von Schleichwerbung

Auch in Deutschland muss Werbung als solche gekennzeichnet werden. So bestimmt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in § 5a Abs. 4 UWG, dass unlauter handelt, wer kommerzielle Werbung, die als solche nicht unmittelbar erkennbar ist, nicht kenntlich macht und der Verbraucher dadurch zu einem Kauf bewogen werden kann, den er sonst so nicht getätigt hätte.

Influencer-Werbung muss sich dabei in Deutschland an diversen Regelungen messen lassen: Neben dem Verbot der Schleichwerbung und dem Kennzeichnungsgebot gehören steuerliche Pflichten, die Impressums-Pflicht und das Verbot irreführender Werbung. Auch Urheberrechte und Nutzungs- und Verwertungsrechte Dritter müssen beachtet werden. Das gilt hierzulande nicht nur für Wertpapiere wie Bitcoin und andere Kryptowährungen, sondern grundsätzlich für alle Produkte. Insofern könnte man meinen, das deutsche Werberecht schütze Verbraucher weitgehender. Solch hohe Summen als Straf- oder Bußgelder sind dagegen im europäischen Rechtsraum für Verstöße im Werberecht eher die Ausnahme. Insofern ist das scharfe Schwert der SEC für die amerikanische Börse nicht zu unterschätzen.