Steuerbelege bald wieder 10 Jahre aufbewahren?

Verschärfte Maßnahmen gegen Steuerstraftaten

Die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen soll unter dem aktuellen Finanzminister Klingbeil von zurzeit acht Jahren wieder auf zehn Jahre verlängert werden.

Veröffentlicht am: 29.07.2025
Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht
Lesedauer:

Die Ampelregierung hatte sich unter anderem dafür eingesetzt, für weniger Bürokratie in Deutschland zu sorgen. Deshalb hatte das Finanzministerium – damals noch unter der Leitung Christian Lindners – die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen auf 8 Jahre verkürzt.

Aber die Ampelregierung ist ja mittlerweile längst passé und die neue Regierung plant, die Aufbewahrungsfrist für Steuer-Unterlagen wieder zu verlängern. Hauptargument sei die Bekämpfung des Steuerbetrugs.

Bürokratieabbau vs. Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Dieser Plan des aktuellen Finanzministers Lars Klingbeil könnte dann dazu führen, dass deutsche Unternehmen Buchungsbelege und Rechnungen in Zukunft doch wieder für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren müssen. Man erhoffe sich, dass die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen mit einer effektiveren Bekämpfung von Steuer-Betrugsstraftaten einhergehen wird – denn Ermittlungen seien dann länger möglich, als es bislang der Fall sei.

Zusätzlich zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist sei auch die Entwicklung weiterer Ermittlungsinstrumente geplant, die unter anderem auf eine automatisierte Datenanalyse zurückgreifen soll, um effizienter gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität vorgehen zu können. Auch auf internationaler Ebene wolle man prüfen, wo neue Ermittlungspotenziale ausgeschöpft und dazugehörige Maßnahmen verschärft werden können.

Entsprechende Gesetzesvorschläge seien bereits in Planung und sollen bald im Bundestag vorgestellt werden – so Klingbeil.

Schärfere Ermittlungsmaßnahmen gegen Steuerhinterziehung

Laut Klingbeil müsse eine „härtere Gangart“ eingelegt werden, um gegen Steuerstraftäter vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereicherten. Unentdeckte Steuerhinterziehung gefährde die Handlungsfähigkeit des Staates, welche durch schärfere Ermittlungsmaßnahmen gesichert werden müsse.

Die Pläne des neuen Finanzministers würden damit jedoch die Entscheidung Lindners, der zuvor für eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf 8 Jahre gesorgt hatte, wieder rückgängig machen. Dieses Vorgehen soll dem Finanzministerium zufolge auch von verschiedenen Verbänden im Kampf gegen Steuerhinterziehung befürwortet worden sein.

Von der Aufbewahrungsfristverlängerung betroffen sein werden insbesondere alle buchführungspflichtigen Unternehmen und Selbständige wie Freiberufler. Diese müssen dann alle steuerrechtlich relevanten Dokumente – wie Rechnungen, Buchungsbelege oder Lohnunterlagen – wieder zwei Jahre länger archivieren als zurzeit noch.

Verfolgung von Cum-Cum-Geschäften

Die in Aussicht gestellte Fristverlängerung solle auch der Bekämpfung des Steuerbetrugs im Rahmen von Cum-Cum-Geschäften zugutekommen. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag zwischen deutschen und ausländischen Investoren hin- und hergeschoben, um sich anschließend unrechtmäßigerweise die Kapitalertragsteuer vom deutschen Staat erstatten zu lassen. Zur Verfolgung dieser Steuerstraftaten sei es essenziell, dass Dokumente wie Rechnungen und Buchungsbelege länger vorhanden sind.