NRW zu Influencern & Steuern

Finanzverwaltung richtet Infoseite ein

Nachdem die Finanzverwaltung NRW Ermittlungen gegen Influencer wegen potenzieller Steuerhinterziehung angekündigt hat, wurde nun eine Infoseite zu „Influencer & Steuern“ eingerichtet.

Veröffentlicht am: 09.09.2025
Qualifikation: Rechtsanwalt, Steuerberater, Staatsanwalt a.D.
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Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wertet derzeit tausende Datensätze zu Influencern aus und prüft mögliche Steuerhinterziehungen. Gleichzeitig werden vom Finanzamt nun Steuer-Tipps für Influencer im Internet geteilt. Damit sollen mögliche Unklarheiten beseitigt werden – Unwissenheit schützt zwar auch bisher nicht vor steuerlichen Pflichten, doch sollen Influencer nun gezielt informiert werden. 

Infoseite „Influencer & Steuern“

Influencer und Content-Creator stellen eine wachsende und wichtige Branche dar. Im Bereich Influencer und Steuern bestehe allerdings noch Aufklärungsbedarf, weshalb man sich nun zur Aufgabe gemacht habe, die Betroffenen zu informieren – mittels der neuen Internetseite der Finanzverwaltung NRW: „Influencer & Steuern“. 

Dort werden Hinweise zu steuerlich relevanten Themen zur Verfügung gestellt, die bei der Besteuerung von Influencer-Einnahmen beachtet werden müssen. Alle Informationen sind laut NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) leicht verständlich formuliert und jederzeit abrufbar.

Die Finanzverwaltung wolle mit der Seite mehr Klarheit schaffen und praxisnahe Orientierung bieten.

Was müssen Influencer & Content Creator versteuern? 

Influencer müssen grundsätzlich alle Einnahmen aus typischen Influencer-Tätigkeiten – darunter auch Sachleistungen in Form von Gratisprodukten, Gutscheinen oder Geschenken – versteuern. 

Werden Produkte im Rahmen von Kooperationen zur Verfügung gestellt und öffentlich beworben, sind diese regelmäßig als Einnahmen mit dem Sachwert in die Finanzbuchhaltung aufzunehmen. Reine, unverbindliche PR-Samples ohne Gegenleistung können im Einzelfall steuerlich anders zu beurteilen sein. Das ist dann im Einzelfall zu prüfen. Steuerlich relevante Angaben müssen auch zu Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen, etc. gemacht werden.

Die Internetseite soll zur Einkommensteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer informieren. Zielgruppe der Informationsseite seien sowohl kleine Content Creator, die erst seit kurzem Geld mit Social Media verdienen, als auch Content-Creator, die ihren Lebensunterhalt durch Social-Media finanzieren.

Haben Influencer steuerpflichtige Einnahmen bewusst verschwiegen?

Derzeit wertet das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW bereits 6.000 Datensätze aus, die nach Behördenschätzung Hinweise auf einen potenziellen Steuerschaden von bis zu 300 Millionen Euro durch Steuerhinterziehung enthalten.

Einige der Betroffenen sollen bewusst keine Einnahmen angegeben haben. Nach Angaben der Behörden hatten über 50 % der überprüften Influencer keine deutsche Steuernummer.

Nichtsdestotrotz wolle die Finanzverwaltung aber auch arglose Personen, die über Social-Media Geld verdienen, mit ihren Steuer-Tipps für Influencer unterstützen.

Strafbefreiende Selbstanzeige für betroffene Influencer

Auf die Ermittlungen der Finanzbehörden NRW wurde bereits im Juli öffentlich hingewiesen, um betroffenen Influencern und Content-Creator noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige zu geben. 

Wissen die Betroffenen, dass sie es mit der Steuererklärung nicht ganz so genau genommen haben, könnte eine Selbstanzeige das letzte Mittel darstellen, um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Eine Selbstanzeige kann nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Strafbefreiung führen, sofern sie vollständig, rechtzeitig und vor Eintritt eines Sperrgrundes abgegeben wird.

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige finden Sie hier: Strafbefreiende Selbstanzeige