Steuerberatung: Das kommt 2015 aus Berlin

Geplante Änderungen im Steuerrecht passieren den Finanzausschuss

Veröffentlicht am: 10.12.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Finanzausschuss des Bundestages in Berlin ebnet den Weg für die geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht. Insgesamt 15 Änderungsanträgen wurde zugestimmt. Linke und Grüne enthielten sich und übten Kritik an mehreren Änderungen.  

Wichtige Änderungen im Überblick:  

  • Die Voraussetzungen für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden verschärft. Unter anderem sollen die Grenzwerte für die Straffreiheit reduziert und der Berichtigungszeitraum für die strafbefreiende Selbstanzeige generell auf 10 Jahre ausgedehnt werden. Über die Einzelheiten der neuen Regelung haben wir hier in unserem Blog bereits mehrfach berichtet.  
  • Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sollen künftig bis 100 Euro je Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn behandelt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Freigrenze, sondern um einen Freibetrag. Dies dürfte in der Praxis besser handhabbar sein.  
  • Ausbildungskosten sind bislang bis zum Abschluss der Erstausbildung bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Diese Erstausbildung muss nun für eine gewisse Dauer angelegt sein und muss die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Als Mindestdauer gelten nun nicht mehr 18 sondern 12 Monate.  
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll steuerlich weiter gefördert werden. Für zusätzliche außergewöhnliche Betreuungskosten gibt es künftig einen Freibetrag von jährlich 600 Euro. Gefördert werden Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen. Hierzu können auch Betreuungskosten, die im Privathaushalt eines Arbeitnehmers anfallen, gehören.  

Hintergrund  

Kaum ein anderes Rechtsgebiet entwickelt sich ähnlich stetig und schnell weiter wie das Steuerrecht. Dies bringt besondere Anforderungen für Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerrecht mit sich. Im Besonderen gilt dies für die laufende Steuerberatung. Hier muss der Berater erkennen, welche Auswirkungen neue Gesetze (und natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte) für den einzelnen Mandanten bringt. Steuerberater müssen die neuen Vorgaben nicht nur anwenden, sondern auch mit Mandanten kommunizieren und gestaltend eingreifen. Hierfür ist es notwendig, dass Chancen und Risiken einer geänderten Rechtslage frühzeitig erkannt werden. Laufende Fortbildung ist daher für Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerrecht unbedingte Voraussetzung für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung.