Steuerrecht, Steuergestaltung

Strategische Beratung zur Steueroptimierung und Steuervermeidung

Als Steuerkanzlei bietet ROSE & PARTNER umfassende Beratung im Steuerrecht und bei der Steuergestaltung. Unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerberater in Berlin und Hamburg und München betreuen Unternehmen, Unternehmer sowie Privatpersonen mit Kapital- und Immobilienvermögen fachmännisch in allen Steuerfragen. Da wir über Expertise nicht nur im Steuerrecht, sondern u.a. auch im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht verfügen, können wir Ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten anbieten als andere Steuerberater oder Rechtsanwälte für Steuerrecht.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei allen Konflikten mit dem Finanzamt – außergerichtlich und auch vor den Finanzgerichten. Zu unserer Beratung gehört es auch, die Grenzen zwischen der legalen Steuervermeidung, dem Gestaltungsmissbrauch und der strafbaren Steuerverkürzung darzulegen. Bei Steuerhinterziehung, z.B. im Zusammenhang mit Kapitalerträgen bzw. Schwarzgeld und im Bereich der Umsatzsteuer, vertreten Sie unsere Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht und Steuerberater in Berlin und Hamburg.  

Sowohl bei der Steuergestaltung (Steueroptimierung, Steuervermeidung) als auch bei der Vertretung im Steuerrecht profitieren unsere Mandanten zusätzlich von unserer internationalen Ausrichtung sowie ausgezeichneten Kontakten zu Banken, Behörden, Notariaten etc. 

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Betriebsvermögen: Steuervermeidung und Steuerreduzierung

Unternehmerischer Erfolg hängt nicht zuletzt von den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Gerade im Zusammenhang mit Betriebsvermögen sind diese immer wieder Änderungen unterworfen. In diesem komplexen Umfeld macht ein versierter Berater für Steuerrecht den Unterschied.

Neben den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten müssen dabei auch z.B. Fragen der Haftung und der Geschäftsführung mit abgewogen werden. Gestaltungen mit Betriebsvermögen erfolgen bei ROSE & PARTNER daher stets Hand in Hand mit unseren Fachanwälten für Gesellschaftsrecht sowie Anwälten aus weiteren potentiell betroffenen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Erbrecht oder Familienrecht.

Beispiele für steuerliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Betriebsvermögen:

  1. Vermeidung von Gewerbesteuer durch freiberufliche Gestaltung;
  2. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Optimierung der Unternehmensnachfolge;
  3. Steuerliche Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen und Gesellschafterstreitigkeiten;
  4. Beratung in allen Fragen zur Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
  5. Gestaltung von Geschäftsführergehältern (z.B. Dienstwagen, Tantiemen);
  6. Beratung rund um die fehlende Gewinnerzielungsabsicht/Liebhaberei
  7. Steuersparmodell Holding
  8. Arbeitsverträge mit Angehörigen;
  9. Übertragung von Betriebsvermögen auf Ehegatten und Kinder;
  10. Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Start-Ups und bestehende Unternehmen
  11. Nießbrauchsgestaltungen

Der M&A- Steuerberater: Transaktionen und Steuern

Beim Unternehmenskauf, Verkauf und Zusammenschluss mit Unternehmen sind viele Aspekte auf der Ebene der Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer zu planen. Anhand der laufenden Rechtsprechung und Finanzverwaltungspraxis identifizieren unsere Steuerberater die Steuerrisiken des M&A-Geschäfts und strukturieren die Transaktion.

  1. Unternehmenskauf: Besteuerung des Kaufs einer GmbH bzw. einer GmbH & Co. KG
  2. Unternehmensverkauf: Besteuerung eines Verkaufs einer GmbH bzw. Verkaufs einer GmbH & Co. KG
  3. Unternehmensbewertung, Beteiligungsbewertung

Privatvermögen: Gestaltungen im Zusammenhang mit Kapitalvermögen, Immobilien und Angehörigen

Viele der vermeintlichen Steuersparmodelle der Vergangenheit waren Schöpfungen der Finanzindustrie. Schiffs- und Medienfonds oder die berüchtigten Ost-Immobilien brachten vermögenden Personen nur selten wirtschaftlichen Erfolg. Die Anlagen waren oft unrentabel oder wurden später von den Finanzbehörden als Gestaltungsmissbrauch bewertet. Erfahrene Berater können die Risiken solcher Investments abschätzen und konzentrieren sich vor allem die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Familie und die noch verbliebenen Optimierungsmöglichkeiten bei der Kapitalanlage und Immobilieninvestments.  

Aufgrund der zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen für Ehegatten und Kinder bietet die Familie hervorragende Optionen zur Steuervermeidung und Steueroptimierung. Dies gilt sowohl im Bereich der Einkommensteuer (Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge etc.) als auch im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (hohe persönliche Freibeträge, niedrige Steuersätze).

Beispiele für die strategische Steuergestaltung im Zusammenhang mit dem Privatvermögen:

  1. Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer und Geschäftsführer;
  2. Eheschließung, Adoption;
  3. Darlehensverträge mit Angehörigen;
  4. Familienpool, Familienstiftung;
  5. vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft;
  6. Investment in denkmalgeschützte Immobilien;
  7. Steueroptimierte Kapitalanlagen
  8. Asset Protection für Unternehmer und vermögende Personen

Mehr dazu: Steuersparmodell Familie

Vertretung bei Konflikten mit den Finanzbehörden

Bereits aufgrund der Komplexität und Unbeständigkeit des Steuerrechts kommt es für Unternehmer und Privatpersonen häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Wir prüfen Steuerbescheide, erheben Einsprüche und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und auch gerichtlich vor den Finanzgerichten. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Berater und der Vielzahl der von uns betreuten Mandate sind wir in der Lage, Fehler bei Steuerbescheiden zu erkennen und Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gut einzuschätzen.  

Um bereits im Vorfeld von Gestaltungen Rechtssicherheit zu erreichen, begleiten wir verbindliche Auskünfte beim Finanzamt.

Weitere Informationen: Einspruch und Klage gegen den Steuerbescheid

Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung, Schwarzgeld, Selbstanzeige

Unser Team aus doppelt qualifizierten Rechtsanwälte und Steuerberatern verfügt über die ie Erfahrung aus mehreren hundert Steuerstrafverfahren und Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Anders als bei den allermeisten Steuerberatern gehören die Verteidigung in Steuerstrafverfahren und die Abgabe von Selbstanzeigen zum Kerngebiet der Tätigkeit unserer Rechtsanwälte

Waren in der Vergangenheit bei Selbstanzeigen die Nummernkonten in der Schweiz, Lichtenstein, Luxembourg eine häufig beauftragte Leistung verlagert sich der Schwerpunkt auf Selbstanzeigen bei unversteuerten Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder Mieteinnahmen. Selbstanzeigen für ausländische Konten werden insbesondere nach Schreiben der Finanzämter betreut die Informationen zu Konten auf Grund der Zinsinformationsverordnung erhalten haben. Ein Schwerpunkt der Steuerstrafverteidigung liegt bei Steuerstrafverfahren auf Grund nicht/gar nicht erklärten Gewerblichen Einnahmen (z.B. über Amazon) und bei der Umsatzsteuerhinterziehung.

Ausführliche Informationen zu unseren Leistungen und Konditionen im Steuerstrafrecht finden Sie hier: Steuerstrafrecht

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