Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung vor Gericht

Welche Strafe droht dem Starkoch aus München?

Welche Strafe droht dem wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagten Münchener Starkoch Alfons Schuhbeck?

Veröffentlicht am: 05.10.2022
Qualifikation: Rechtsanwalt, Steuerberater, Staatsanwalt a.D.
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Dem Starkoch Alfons Schuhbeck wird Steuerhinterziehung in 25 Fällen vorgeworfen. Welche Strafe droht ihm im Falle einer Verurteilung?

Star-Koch hinterzieht Millionen an Steuern

Hintergrund des Gerichtsprozzesses um den berühmten Starkoch und Gastronom aus München ist der Vorwurf der mehrfachen Steuerhinterziehung in seinen Münchener Restaurants  "Orlando" und "Südtiroler Stuben". Laut Staatsanwaltschaft soll Alfons Schubeck mehr als 2,3 Millionen Euro im Zeitraum 2009 bis 2016 hinterzogen haben. Die Ermittlungen haben eine Manipulation der Kassen in zwei seiner Restaurants nachgewiesen.

Mitangeklagt ist ein Computerfachmann, der ein Programm entwickelt haben soll, das regelmäßig und automatisiert Posten aus den Tageseinnahmen löschte und so am Fiskus vorbei schmuggelte.

Schuhbeck - Opfer oder Täter?

Diese Manipulation wird von den Verteidigern von Herrn Schubeck auch gar nicht (mehr) bestritten. Vielmehr verbreiten seine Verteidiger nunmehr Zweifel an der Täterschaft. Die Manipulation könnte auch von Mitarbeitern begangen worden sein. Es könne sich herausstellen, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil er ebenso wie der Fiskus selbst betroffen sei. Ob das Geld am Ende in der Tasche des Starkochs oder heimlich agierender Mitarbeiter landete - das wird letztlich eine Frage der Beweisaufnahme und der Zeugenvernehmung vor Gericht sein. Doch welche Folgen drohen dem berühmten Münchener schlimmstenfalls?

Strafe bei Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen

Eine sogenannte Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall liegt unter anderen dann vor, wenn pro Tat eine Steuer im großen Ausmaß verkürzt werden. Das ist der Fall, wenn von einer Steuerart pro Veranlagungszeitraum die Steuer von 50.000 € oder mehr hinterzogen wird. Rechnerisch muss dies zumindest bei der Umsatzsteuer der Fall sein.

Bei einer Steuerhinterziehung von 2,3 Mio € über einen Zeitraum von sieben Jahren dürfte mehrfach der Tatbestand Steuerhinterziehung im großen Ausmaß und damit eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorliegen. Dann beträgt die Freiheitsstrafe sechs bis zehn Jahre pro Tat. Grundsätzlich droht damit schon eine Gefängnisstrafe ab einem hinterzogenen Steuer von 50.000 €.  Bei einer Verurteilung ist eine Haftstrafe damit so gut wie sicher  - die Gefängnisküche droht!

Schärfere Strafen bei hoher Steuerhinterziehung 

Wie empfindlich die Strafe ausfällt, hängt aber traditionell nicht nur an der Häufigkeit der Vergehen, sondern auch an der Höhe der hinterzogenen Steuern. Anhand der Leitlinien des Bundesgerichtshofes wird dabei regelmäßig bei einer Hinterziehung

  1. von bis zu 1.000 Euro gegen Auflagen eingestellt,
  2. bis zu 50.000 Euro eine Geldstrafe verhängt,
  3. bis zu 100.000 Euro eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt und
  4. bis 1 Mio Euro eine Freiheitsstrafe, ggf. in Verbindung mit einer Geldstrafe.

Bei Steuerhinterziehungen von über einer Million Euro hat der Bundesgerichtshof in einer Leitentscheidung (Az. Az 1 StR 525/11) 2012 entschieden, dass grundsätzlich Haftstrafen ohne Bewährung fällig sind. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, so die BGH-Richter. Damit leitete der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes unter dem Vorsitzen Richter Jäger – einem ehemaligen Staatsanwalt – eine ganze Kette von Entscheidungen ein, die zu deutlichen Verschärfungen im Steuerrecht geführt haben.

Prominente Urteile der Steuerhinterziehung

Frühere Prominente kamen noch deutlich günstiger davon:

  • Der Sänger Freddy Quinn bei einer hinterzogenen Steuer von  900.000 € zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 150.000 €,
  • der ehemalige Vorstandsvorsitzende Klaus Zumwinkel bei einer hinterzogenen Steuer von 970.000 auf zwei Jahre auf Bewährung und Geldstrafe von 1 Mio €, bei 1,96 Millionen DM und Vorteilsannahme,
  • die Schlüsselfigur in der CDU-Spendenäffare Ludwig-Holger Pfahls eine Haftstrafe ohne Bewährung von 2 Jahren und drei Monaten,
  • Boris Becker bei 1,7 Mio zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 € Geldstrafe und
  • besonders eindrücklich der Springreiter Paul Schockemöhle zu nur 11 Monaten auf Bewährung bei einer hinterzogenen Steuer von 22,6 Mio DM.  

Steuerhinterziehung sind aber spätestens seit der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes kein Kavaliersdelikt mehr - wie eindrücklich genug das Urteil gegen Ulli Hoeneß bewies. Dieser wurde 2014 wegen einer Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Mio Euro trotz Selbstanzeige zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilt worden - ohne Bewährung.

Erwartungen & Empfehlungen

Die Strafe, die Herrn Schubeck droht, kann ohne genauere Kenntnis des Verfahrens und des weiteren Verlaufs natürlich nur mit deutlichen Unsicherheiten vorausgesagt werden.

Unsere Experten für Steuerrecht würden aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen mit Fällen der Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren erwarten. Von dem jeweiligen Strafmaß für Steuerhinterziehung sind dabei in der Regel 2/3 tatsächlich abzusitzen. Die Verteidiger von Herrn Schuhbeck werden sich dann darauf konzentrieren, möglichst bald Hafterleichterungen, wie zum Beispiel offener Vollzug zu erreichen. Im offenen Vollzug darf der Straftäter tagsüber das Gefängnis verlassen. Solche Lockerungen sind in der Regel nach 6 Monaten frühestens möglich.