Steuersparmodell "Cash-GmbH" für Erben vor den Aus

Regierungskoalition unternimmt erneuten Anlauf zur Sicherung der Erbschaftsteuer.

Veröffentlicht am: 08.04.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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CDU/CSU und FDP wollen das Steuerschlupfloch Cash-GmbH schließen. In Küzre soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung stehen. Dies verkündete ein Sprecher der Unionsfraktion in Bestätigung aktueller Medienberichte.  

Bei der Cash-GmbH wird eigentlich privates Geldvermögen (z.B. Festgeld) auf eine Kapitalgesellschaft (GmbH) übertragen. Die Anteile stellen dann - obwohl die GmbH gar nichts produziert oder in anderer Weise unternehmerisch tätig ist - begünstigtes Betriebsvermögen im Sinne des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes dar. In Zukunft soll daher von den Finanzämtern der "normale" Geldbestand des Unternehmens der vergangenen 5 Jahre festgestellt werden. Beträge, die der Firma kurzfristig (z.B. im Vorfeld einer Schenkung) zugeführt werden, unterliegen dann der vollen Erbschaftsteuer.

Hintergrund

Sinn, Zweck und Höhe der Erbschaftsteuer wird seit vielen Jahren heftig diskutiert. Bei wohl keiner anderen Steuerart steht die Steuergerechtigtkeit so im Fokus wie hier. Grund dafür dürften auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten für Rechtsanwälte und Steuerberater sein. Während viele Steuersparmodelle im Bereich der Einkommenssteuer abgeschafft wurden, ist es im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer nach wie vor möglich durch fachmännische Planung auch große Vermögen oberhalb der persönlichen Freibeträge von Erben steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen. Die Cash-GmbH ist lediglich ein aktuelles und prominentes Beispiel für eine wirksame Steuervermeidungsstrategie. Eine Regelung zu ihrer Abschaffung war bereits im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 enthalten, wurde jedoch aufgrund politischer Uneinigkeit nicht umgesetzt.