Steuerstrafrecht: automatischer Informationsaustausch auch mit der Schweiz

Die Eidgenossen und Singapur wollen mitmachen.

Veröffentlicht am: 07.05.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Schweiz und auch Singapur wollen in Zukunft am automatischen Informationsaustausch teilnehmen. Im Januar 2014 verabschiedete die OECD im Auftrag der G20 zusammen mit der G5 - Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien - einen einheitlichen gemeinsamen Meldestandart. Die G20 Finanzminister hatten im Februar alle Staaten und Gebiete aufgefordert diesen neuen Standart für den steuerlichen Austausch von Informationen zeitnah umzusetzen. Zu den bisher beigetretenen 39 Staaten gehören nun auch die vermeintlichen Steueroasen Schweiz und Singapur. Bereits in der Vergangenheit versuchte Singapur den Eindruck zu erwecken, kein Fluchtort für aus der Schweiz abgezogenes Schwarzgeld zu sein. Der Asiatische Staat kündigte bereits mehrfach Verbesserungen beim Datenaustausch mit Deutschland und auch anderen Ländern an.

Hintergrund

Transparenz und Informationsaustausch sind ein Dauerthema der internationalen Politik. In Zeiten der Globalisierung nimmt der grenzüberschreitende Informationsaustausch der Steuerbehörden eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche ein. Entsprechend ehrgeizig werden Entwicklungen in diesem Bereich von der EU und auch der UN und OECD vorangetrieben.

Auch auf nationaler Ebene verschärft der Gesetzgeber weiter das Steuerstrafrecht. Erst kürzlich haben sich die Finanzminister der Länder darauf geeinigt, dass bei Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern der Strafzuschlag deutlich steigen soll. Wer 25.000 Euro hinterzogen hat, soll künftig 10 Prozent zahlen, ab 100.000 Euro sollen es 15 Prozent sein und ab einer Millionen Euro 20 Prozent. Nach aktueller Rechtslage im Steuerstrafrecht beträgt der Strafzuschlag 5 Prozent bei einem Hinterziehungsbetrag von über 50.000 Euro pro Tat. Der Hinterziehungszins beträgt generell 6 Prozent pro Jahr.