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Update Gewerbemietrecht

Aktuelle Rechtsprechung für Mieter und Vermieter

Im Gewerbemietrecht sollten gewerbliche Vermieter und Mieter die neuste Rechtsprechung kennen.

Veröffentlicht am: 12.06.2023
Qualifikation: Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Das Gewerbemietrecht unterliegt einem stetigen Wandel, da sich sowohl die wirtschaftlichen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern. In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen wichtige Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen geklärt. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf Unternehmer, die Gewerbeimmobilien mieten oder vermieten; Corona Rechtsprechung ist in diesem Artikel ausgenommen.

Kündigung von Gewerbemietverträgen

Die Kündigung von Gewerbemietverträgen ist ein häufiges Thema vor Gericht. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters eine Abmahnung in der Regel entbehrlich ist. Das bedeutet, dass Vermieter schneller auf Zahlungsrückstände reagieren können, ohne zunächst eine Abmahnung aussprechen zu müssen.

Mieterhöhung bei Indexmiete

Das Thema Mieterhöhung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Gewerberaum-Mietrecht. Eine interessante Entscheidung betrifft die Indexmiete. Der BGH hat entschieden, dass eine Indexmiete auch dann erhöht werden kann, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Indexbasis nicht mehr verwendet wird. Das bedeutet, dass Vermieter trotz einer veränderten Basis den Mietpreis anpassen können, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist.

Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung ist ein weiteres Thema, das in der Rechtsprechung eine Rolle spielt. Ein aktuelles Urteil des BGH besagt, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Betriebskostenabrechnung auch dann fristgerecht zu erstellen, wenn er aufgrund einer offenen Forderung des Mieters mit einem Zurückbehaltungsrecht argumentiert. Vermieter sollten dies im Auge behalten, um nicht in die Verjährung zu geraten.