Urheberrechtsverletzung Minderjähriger - BGH-Urteil zum Filesharing

Aufklärungspflichten der Eltern gegenüber Kindern bei der Internetnutzung

Veröffentlicht am: 15.11.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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In einem aktuellen Urteil zum Filesharing hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass eltern für die illegale Nutzung von Internettauschbörsen durch ein 13-jähriges Kind dann nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an solchen Filesharing-Börsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass der Sprößling sich nicht an dieses Verbot halten würde. Die Vorinstanzen hatten den Klägern aus der Musikindustrie noch recht gegeben und urteilten, dass zusätzliche Kontrollmaßnahmen notwendig seien.

 

Hintergrund

Dem Urteil zum Urheberrecht liegt ein Sachverhalt zugrunde, wie er sich in Deutschland viele tausend mal ereignet hat und noch immer ereignet. Oft sind es minderjährige Jugendliche, die der Versuchung der kostenlosen Down- und Uploads im Internet nicht wiederstehen können. Belangt werden für die illegalen Aktivitäten jedoch regelmäßig die Eltern, die eine Abmahnung erhalten, weil sie als Anspruchsinhaber grundsätzlich für rechtswidrige Aktivitäten mit dem Anschluss haften. Da nach der außergerichtlichen Abmahnwelle der Film- und Musikindustrie nun eine Vielzahl von Urheberrechtsverletzungen gerichtlich verfolgt werden, ist künftig mit weiteren Urteilen zur Störerhaftung beim Filesharing zu rechnen.