Die Verantwortungsgemeinschaft als Ehe light?

Dr. Marko Oldenburger von ROSE & PARTNER als Experte im Bundestag

Veröffentlicht am: 05.11.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Dr. Marko Oldenburger von ROSE & PARTNER als Experte im Bundestag

Die einmal geschlossene Ehe endet in den seltensten Fällen in einer einvernehmlichen Scheidung. Langjährige Scheidungsprozesse und Streit um die gegenseitigen Ausgleichs- und Unterhaltsansprüche belasten nicht nur die Geldbeutel der Betroffenen, sondern häufig auch die gemeinsamen Kinder. Geht denn die Trennung von Ehegatten nicht einfacher?

In vielen anderen Ländern der Erde hat sich in den letzten Jahren eine unkompliziertere Rechtsform für das Zusammenleben herausgebildet, sozusagen eine Ehe light. Vorreiter war seit vielen Jahren Frankreich, in denen der sog. PACSzwar einige steuerrechtliche und sonstige Privilegien gewährt. Es handelt sich aber dennoch um einen schlichten Vertrag, der – einfach so - sogar einseitig gekündigt werden kann.  Frage: Brauchen wir so etwas auch in Deutschland?

Diskussion im Bundestag

Auch bei uns geistert die Figur der Ehe light immer wieder durch die Medien – und neuerdings auch durch den Bundestag. Im Rahmen eines Antrags der FDP-Fraktion (wohl mit Augenmerk auf die Folgen der Scheidung des Unternehmers) mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (BR-Durchsacke 19/16454) war die Ehe light – diesmal unter dem Stichwort Verantwortungsgemeinschaft – Thema bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.  

Im Rahmen der Debatte wurden verschiedene Experten aus der Wissenschaft, der Rechtsanwaltspraxis sowie der Richterschaft zu dem Thema angehört – mit dabei unser Hamburger Experte für Familienrecht, Rechtsanwalt Dr. Marko Oldenburger.

Anpassung an moderne Lebensrealität

In Stellungnahme betonte unser Kollege Dr. Oldenburger, dass die Vorschläge des Antrags den sich wandelnden Lebensrealitäten einschließlich neuer, vielfältiger Lebensführungsentwürfen entsprächen.

Obwohl es voraussichtlich große Anstrengungen erfordern würde, die bestehende Vielfalt der Konstellationen in ein gesetzliches Modell zu integrieren, sei die Umsetzung in Anbetracht der damit verbundenen positiven Folgen in besonderem Maße wichtig – nicht zuletzt auch, um das deutsche Recht für die sich stellenden Aufgaben zu rüsten und an die sich entwickelnden Bedürfnissen der Menschen anzupassen.

Rechtlicher Hintergrund in Deutschland

Entgegen der Meinung einiger Rechtsexperten und Katholiken ist das Institut der Ehe im deutschen Grundgesetz zwar geschützt, aber keineswegs alternativlos. Ob eine Alternative indes gesellschaftlich gewünscht ist, ist eine andere Frage. In unserem derzeitigen Rechtssystem gehen steuerliche Vorteile mit rechtlicher und finanzieller Verantwortung für den anderen Hand in Hand. Wie weitreichend aber wollen wir finanzielle Vorteile gewähren, ohne dass damit auch gewisse Pflichten einhergehen?

In Anbetracht der weiter steigenden Scheidungsrate könnte eine Art Verantwortungsgemeinschaft aber auch bloß die bestehende Realität abbilden. In Frankreich entscheiden sich mittlerweile rund 40% der Paare für den PACS statt für eine Ehe im traditionellen Sinne. Dabei ist die Scheidungsrate, überraschenderweise, bei der Ehe light geringer. Vielleicht brauchen wir ja auch bloß die Illusion von Freiheit.