Trennungsabsicht bei Umzug zu Mama?

Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe

Ob ein Ehepaar noch in ehelicher Gemeinschaft lebt oder bereits getrennt ist, kann im Einzelfall eine schwierige Frage sein.

Veröffentlicht am: 18.08.2025
Qualifikation: Fachanwalt für Familienrecht
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Ohne Trennung keine Scheidung - so will es das Familienrecht. Ob eine Trennungsabsicht vorliegt, wenn ein Ehegatte wieder zu seiner Mutter zieht, musste das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Februar 2025 - 16 UF 165/24). 

Ehemann zieht zurück in sein Elternhaus

In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das 2007 geheiratet hatte und seit 2015 mit der gemeinsamen Tochter im gemeinsamen Haus lebte. Nachdem eheliche Aktivitäten und Intimitäten zwischen den beiden bereits seit Jahren nicht mehr vorgekommen waren, zog der Ehemann zurück in sein Elternhaus zu seiner Mutter, um diese aufgrund ihres Alters zu unterstützen und sich um das Haus zu kümmern. Außerdem nahm er dort eine Arbeitsstelle an. Zu seiner nun 500 km entfernt lebenden Familie reiste er nur an einzelnen Wochenenden. Als die Ehefrau schließlich die Scheidung einreichte, was der Ehemann ablehnte, kam es zum Streit darüber, ob das Trennungsjahr eingehalten wurde. Die Frau behauptet, sie hätte ihrem Mann ihre Trennungsabsicht bereits im Juli 2023 mitgeteilt, was der Mann aber bestreitet. 

Gerichte verneinen Trennungsjahr

Da das Familiengericht nach der persönlichen Anhörung der Ehegatten die Scheidung wegen Nichteinhaltung des Trennungsjahres ablehnte, kam es zur Beschwerde beim Oberlandesgericht. Doch auch dort sah man die Voraussetzungen für eine Trennung und damit das Scheitern der Ehe als nicht erfüllt an. Das Gericht bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. 

BGH zum Getrenntleben

Ein Getrenntleben liegt gemäß § 1567 Absatz I BGB nur vor, wenn über das Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft hinaus bei einem Ehegatten die Ablehnung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinzutritt und dieser Trennungswille nach außen klar erkennbar wird, das heißt der trennungswillige Ehegatte diese Verhaltensabsicht unmissverständlich zu erkennen gibt.

Den geforderten Trennungswillen hatte die Ehefrau zwar vorgetragen, konnte jedoch nicht nachweisen, dass sie diesen bereits vor dem Scheidungsantrag nach außen manifestiert hatte. Die bloße Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft durch den Auszug des Ehemanns, so das OLG, reiche nicht aus, da dieser - hierüber stritten die Beteiligten nicht - nur auf externe familiäre Umstände zurückzuführen war, nämlich die Unterstützung der Mutter des Ehemannes. 

Trennung und Scheidung - eine Frage des Timings

Der Fall zeigt, wie schwierig im Einzelfall die Frage sein kann, ob ein Ehepaar noch in einer ehelichen Gemeinschaft lebt oder bereits getrennt ist. Die praktische Relevanz dieser Frage liegt in dem Umstand, dass nach § 1565 BGB eine Ehe grundsätzlich erst dann geschieden werden kann, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Die Scheidung hätte in dieser Konstellation übrigens geklappt, wenn der Ehemann dem Antrag nicht widersprochen hätte. Dauerhaft kann der Mann die Scheidung nicht verhindern. Nach drei Jahren Trennung gibt es eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe.

Wann genau eine Trennung erfolgt, eine Scheidung eingereicht und entschieden wird, hat übrigens nicht nur emotionale Bedeutung. Hier spielen auch ganz handfeste wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle, zum Beispiel beim Unterhalt oder beim Zugewinnausgleich. Ein guter Scheidungsanwalt wird Sie daher auch im Hinblick auf die passende Geschwindigkeit bei der Trennung und Scheidung beraten und das möglichst umsetzen. 

Video: Trennung kurz erklärt

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video in nur einer Minute die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Trennung von Ehepaaren.