Verbotene Werbung am Telefon

Bundesrat will mehr Verbraucherschutz

Veröffentlicht am: 26.04.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundesrat will mehr Verbraucherschutz

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

Der Bundesrat möchte Verbraucher in Zukunft noch stärker vor Werbeanrufen schützen und hat nun einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die neuen Vorschriften im Werberecht sollen strengere Vorgaben zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes enthalten, so der Plan der Länder.

Die lukrative Masche mit den Werbeanrufen

Seit 2013 gelten bereits strengere Vorschriften wenn es um die Werbung mittels Anrufen bei Verbrauchern geht. Dennoch belegten Erhebungen der Verbraucherzentralen, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen immer noch floriert. Der überrumpelnden Wirkung solcher Werbeanrufe sollte mittels Bußgeldern und verschärften Voraussetzungen für einen tatsächlichen Vertragsschluss entgegengewirkt werden. Die Länder bemängeln aber, dass die gesetzlichen Vorgaben im Werberecht bislang noch zu wenig Wirkung gezeigt haben.

Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken

Nach Vorstellung des Bundesrates sollen beispielsweise Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann auch wirklich gültig sein, wenn der Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht nachträglich bestätigt. Die Bundesländer halten die sogenannte Bestätigungslösung schon lange für überfällig und hatten bereits in der Vergangenheit Versuche unternommen, eine Einführung einer solchen Bestimmung zu erreichen. Die noch einmal beschlossene Initiative wird jetzt erneut über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Bis die Vorschläge also tatsächlich umgesetzt werden, ist es noch ein langer Weg. Die Vorgaben zum Verbraucherschutz kommen auch und vor allem aus der EU. Dort werden schon lange Verbraucherbelange als besonders schutzwürdig empfunden, sodass sich in vielen europäischen Richtlinien Vorgaben zu Thema Verbraucherschutz finden.

Derzeitige Gesetzeslage

Grundsätzlich dürfen Verbraucher in Deutschland ohne ausdrücklicher vorheriger Einwilligung schon gar nicht zu Werbezwecken angerufen werden. Auch dürfen bei Werbeanrufen keine Nummern unterdrückt werden. Diese und weitere Regelungen bestehen bereits, sind in der Vergangenheit aber nicht streng genug durchgesetzt worden, so der Bundesrat.

Noch immer finden zahlreiche verbotene Werbeanrufe statt. Auf diese Art direkt kontaktierte Verbaucher werden auf diese häufiger Opfer irreführender Werbung als bei sonstigen Kontaktaufnahmen durch Werbetreibende. Die Unternehmen versuchen vielfach dem Erfordernis einer Einwilligung auf kreative Weise zu umgehen, indem sie sich zum Beispiel auf vermeintlich erteilte Einwilligungen berufen. Dabei ist die Einholung einer Einwilligung am Anfang des Gespräches genauso unzulässig, wie eine Einwilligung, bei der der Verbraucher gar nicht erkennt, zu was er genau einwilligt. Dennoch finden Unternehmen immer wieder Möglichkeiten, sich über gesetzliche Vorschriften hinwegzusetzen, auch weil die Sanktionen für die unerlaubten Werbeanrufe im Vergleich zum damit erzielten Gewinn in der Regel relativ gering ausfallen.

Solange sich die Geschäftspraktiken unterm Strich für die Unternehmen lohnen, wird verbotene Werbung mit unzulässigen Telefonanrufen wohl auch weiter stattfinden. Handlungsbedarf des Bundestages besteht damit allemal.