Wahnsinn Ehe? Familienrecht für Anwälte und andere Unternehmer

Gestaltungen im Familienrecht

Veröffentlicht am: 11.06.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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So wie auch Ärzte gelegentlich krank werden, ist auch der Rechtsanwalt nicht vor der Scheidung geschützt. In einem ausführlichen und interessanten Beitrag im aktuellen Anwaltsblatt beschäftigt sich Dr. Christoph Kölbel mit der Privatbeziehungsgestaltung für Anwälte. Der Beitrag aus dem Familienrecht ist jedoch auch für andere Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter lesenswert.

Der Beitrag befasst sich zunächst mit der Ehe- und Scheidungsstatistik. Bei der Eingehung der Ehe sind Männer im Durchschnitt 33,3 Jahre, Frauen 30,5 Jahre. Das Scheidungsalter beträgt dann 41,4 Jahre bei Frauen und 44,2 Jahre bei Männern. Geschieden werden dabei ca. 39 Prozent der Ehen.

Weiter werden die unterschiedlichen Lebensphasen des Rechtsanwalts vor dem Hintergrund der familienrechtlichen Themen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt genauer betrachtet.

Interessant sind auch die Ausführungen im Familienrecht zur rechtlichen Situation ohne Eheschließung und die damit einhergehenden Nachteile. Hier geht es um die Themen Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensausgleich, Wohnung und Hausrat, Erbrecht, Altersversorgung und Steuerrecht.

Als Königsweg für den Rechtsanwalt wird sodann die Eheschließung mit Ehevertrag ausgemacht. So können die Vorteile der Ehe genutzt und die Risiken einer Scheidung im Vorfeld geregelt werden. Von praktischem Nutzen ist das ausformulierte Konzept eines Anwalts-Ehevertrages.

Es wäre wünschenswert, wenn der Beitrag nicht nur von Fachanwälten für Familienrecht oder entsprechend spezialisierten Anwälten sondern auch von fachfremden Rechtsanwälten ohne Bezug zum Familienrecht gelesen würde. Soweit Unternehmer bzw. Gesellschafter betreut werden, sollte das Thema Ehevertrag jedenfalls einmal Gegenstand einer Beratung sein.