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Weiter Kritik am Steuerabkommen mit der Schweiz

Experten sehen das Abkommen weiter skeptisch - die Schweizer Banken willen hart bleiben.

Veröffentlicht am: 24.09.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses kritisierten Experten in verschiedenen Stellungnahmen das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Kern der Kritik war wieder einmal der Umstand, dass sich die Täter von Steuerhinterziehungen durch die vorgesehene anonyme Nachbesteuerung von Schwarzgeld in der Schweiz zu einfach aus der Affaire ziehen könnten. Damit würden sie besser gestellt, als ehrliche Steuerzahler. Die meisten Steuerhinterzieher würden nur mit dem niedrigsten Steuersatz von 21 Prozent belegt werden und könnten das Schwarzgeld so günstig reinwaschen. Daher werden auch die prognostizierten Milliarden-Einnahmen für den Staat bezweifelt. Weiterer Kritikpunkt ist der Umstand, dass Körperschaften und Auslandsgesellschaften nicht erfasst würden - ebenso wie Konten bei Schweizer Banken mit Sitz in Drittstaaten.

Daneben fordert die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG), dass auch in Zukunft Daten-CDs zum Zwecke der Verfolgung deutscher Steuerhinterzieher angekauft werden sollen. Eine eigene Empfehlung gab der Bund Deutscher Kriminalbeamter ab: Statt des Abkommens sollte auf eine EU-weite Vereinbarung hingewirkt werden.

Hintergrund

Das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht vor, dass Schwarzgeld bei Schweizer Banken einmalig mit einer Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent besteuert wird. Das Geld fließt an die deutschen Steuerbehörden und der Vorgang ist anonym und rückwirkend für 10 Jahre. Zukünftige Erträge deutscher Anleger in der Schweiz sollen ab 2013 ebenso wie in Deutschland besteuert werden. Das Abkommen soll zum Jahreswechsel 2012/2013 in Kraft treten. In der Schweiz wird noch immer deutsches Schwarzgeld in Höhe von ca. EUR 150 Milliarden vermutet.