Der Wohnbedarf beim Trennungsunterhalt

Wie groß und schön soll die Wohnung sein?

Veröffentlicht am: 28.10.2021
Qualifikation: Rechtsanwalt in Hamburg
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Wie groß und schön soll die Wohnung sein?

Trennen sich Eheleute, wird häufig einer von beidem dem anderen sogenannten Trennungsunterhalt zahlen müssen. Dadurch soll dem wirtschaftlich schwächeren ermöglich werden, weiter auf dem aus der Ehe gewohnten Niveau zu leben. Was das für die Anmietung einer Wohnung bedeutet, hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Beschluss vom 29. September 2021 – XII ZB 474/20.

Zwei Juristen, 20 Jahre Ehe und fünf Kinder

In dem Fall trennte sich ein Juristenpaar nach 20 Ehejahren. Von den gemeinsamen 5 Kindern blieben vier bei der Mutter und das älteste zog aus. Die Frau nahm eine 80-Prozent-Stelle als Richter am Oberverwaltungsgericht an. Das Gehalt reichte ihr aber nicht, um ihren aus der Ehe gewohnten Lebensstandard fortzusetzen. Sie forderte daher von ihrem Ex einen Trennungsunterhalt in Höhe von ca. 2.000 Euro monatlich.

Wie man es bei zwei Juristen vielleicht erwarten darf, kam es hierüber zum Streit, der erst beim Amtsgericht Potsdam, dann beim Oberlandesgericht Brandenburg und schließlich beim Bundesgerichtshof ausgetragen wurde.

Der konkrete Wohnbedarf bei getrennten Paaren

Bei den Kollegen aus Karlsruhe hatte die Richterin dann final Erfolg. Als Unterhaltsberechtigte, so der BGH, habe sie nach § 1361 Abs. 1 Satz 1, § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Anspruch auf ihren bisherigen ehelichen Lebensstandard. Dafür müsse sie konkret Angaben zur Größe und Ausstattung der Wohnung sowie der Miethöhe einschließlich Nebenkosten machen. Dabei könne die Richterin von der Ausstattung der Ehewohnung ausgehen. Aber auch der Auszug des Ehemanns und einer der Töchter müsse berücksichtigt werden. Die sich so ergebenden Kosten stellten dann ihren konkreten Bedarf dar. Entscheidend sei nicht die „Festschreibung“ des früheren Bedarfs, sondern dessen „Fortschreibung“ auf Basis des alten Standards unter Berücksichtigung von Änderungen. So bemesse sich der Wohnbedarf der Kinder mit jeweils 20 Prozent des sich aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile ermittelten Unterhaltsbedarfs.

Streitpunkt Trennungsunterhalt

Ob jemand Anspruch auf Trennungsunterhalt hat und wie hoch dieser ausfällt ist, ist ein häufiger Konflikt, wenn die Ehe in die Brüche geht. Er wird grundsätzlich bis zur Scheidung geschuldet, wenn denn die Voraussetzungen hinsichtlich der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit so lange vorliegen. Nach der Scheidung, geht es dann um den sogenannten nachehelichen Ehegattenunterhalt. Dann werden die Karten oft neu gemischt.