Zwischen Sanktionslockerungen und Scharia

Familienrecht und andere Besonderheiten im Iran

Veröffentlicht am: 17.03.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Merkwürdigkeiten des Familienrechts im Iran

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernfried Rose

Seit beim iranischen Nuklearprogramm offiziell der Rückwärtsgang eingelegt wurde, hat zumindest die EU bestehende Wirtschaftssanktionen gelockert. Deutsche Unternehmen erhoffen sich bereits gute Geschäfte mit der dortigen Industrie und 80 Millionen potentiellen Konsumenten. Grund genug, einen Blick auf das Rechtssystem der Republik Iran zu werfen. 

Dieses ist nach wie vor in zentralen Bereichen islamisch-patriarchalisch geprägt. Skurrilitäten (aus westlicher Sicht) finden sich dort vor allem außerhalb des Wirtschaftsrechts. Dr. Elisabeth Unger, Rechtsanwältin für Familienrecht und Scheidungsanwältin bei ROSE & PARTNER LLP., hat familiäre Wurzeln im Iran und befasst sich als eine von wenigen Juristen der westlichen Welt wissenschaftlich mit dem iranischen Familienrecht. Aktuell ist ihr Länderteil „Iran“ im Standardwerk „Ausländisches Familienrecht“ im Beck-Verlag erschienen. Diese Veröffentlichung haben wir zu einem Abstieg in die Tiefen des islamischen Familienrechts genutzt.  

Heirat, Ehe und Scheidung – bloß die Steinigung vermeiden

Frauen „dürfen“ im Iran bereits mit 13 Jahren heiraten. Im Zweifel kann ihre Geschlechtsreife gerichtlich geprüft und bescheinigt werden. Bei der Wahl des Ehegatten ist die Damenwelt dann etwas beschränkt. Zunächst einmal dürfen Frauen – anders als iranische Männer – immer nur einen Ehepartner zur gleichen Zeit haben. Blutsverwandte dürfen sie ebenso wenig ehelichen wie milchverwandte (Milchverwandtschaften entstehen durch das Stillen fremder Kinder). Iranische Frauen dürfen selbstverständlich nur Muslime heiraten, allerdings nicht während der Pilgerschaft nach Mekka.  

Ist die Ehe erstmal wirksam geschlossen, löst das islamische Familienrecht potentielle Ehekonflikte, indem es dem Mann das Leitungsrecht und die Entscheidungsbefugnis in allen Lebensbereichen gibt. Die Frau geht natürlich nicht leer aus und bekommt im Gegenzug die Gehorsamspflicht. Dank dieser klaren Regelung dürften die meisten iranische Ehen ziemlich harmonisch verlaufen, was sich auch in der vergleichsweise niedrigen Scheidungsrate ausdrückt. Wer dem Sex zugeneigt ist, sollte dies ohnehin am besten mit seinem Ehegatten ausleben. Schließlich droht bei außerehelichem Geschlechtsverkehr bzw. Ehebruch eine Steinigung mit tödlichem Ausgang.  

Fehlende Hoden und befristete Ehen

Kommt doch einmal der Wunsch nach Scheidung, muss man differenzieren: Männer können ohne Angabe von Gründen die Scheidung verlangen. Das kann auch in einem streng reglementierten Ritual gegenseitiger Bezichtigungen und Verfluchungen vorgenommen werden. Frauen, die sich scheiden lassen wollen, benötigen dagegen  nach dem Gesetz einen triftigen Grund, wie z.B., die Unauffindbarkeit des Ehemannes. Findet die Frau keinen gesetzlichen Scheidungsgrund, kann sie nur noch versuchen, die Ehe aufheben zu lassen. Aufhebungsgründe sind z.B. das Fehlen des Hoden beim Mann oder dessen Impotenz.  

Was beim westlich geprägten Leser Verwunderung auslöst, dürfte für die Betroffenen – zumindest wenn sie dem weiblichen Geschlecht angehören – nicht immer zu interessengerechten Konfliktlösungen führen. Wer im iranischen Familienrecht innovative Ideen sucht, wird bei der „Ehe auf Zeit“ fündig. Diese Idee hatte vor einigen Jahren bei uns schon einmal die CSU in Person von Gabriele Pauli. Im Iran dient die Ehe auf Zeit allerdings nicht der Familiengründung sondern eher der sexuellen Vergnügung. Diese ist im säkularisierten Deutschland seit einiger Zeit ja auch ohne Trauschein möglich, so dass der Sinn einer solchen Ehe in Frage gestellt werden darf.  

Reformer im Aufwind, Mullahs in der Defensive  

Der Ausflug in das iranische Familienrecht zeigt, in welchem traditionellen Rechtskorsett sich die Gesellschaft des Irans befindet. Gerade haben die Reformer (zumindest die, die zur Wahl antreten durften) das Parlament in Teheran erobert. Die seit der Ablösung Ahmadinedschads durch den neuen Präsidenten Rohani bestehende Aufbruchsstimmung scheint damit weiter Luft zu haben.

Welche politischen und gesellschaftlichen Veränderungen die Regionalmacht Iran in nächster Zeit über sich ergehen lassen muss, wird insbesondere auch von den Frauen abhängen. Diese stellen heute bereits die Mehrheit der Studenten an iranischen Universitäten und dürften durch digitale Medien und Auslandsaufenthalte bestens mit alternativen Frauenrollen in anderen Kulturkreisen vertraut sein.  

Vermutlich ist es inzwischen nur noch eine Frage der Zeit, bis die Mullahs und Patriarchen Platz für die Modernisierung des Iran machen müssen. Das könnte dann auch zu einer Reform des iranischen Familienrechts führen.