Kolja Schlecht, LL.M.Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Nur wer die wirklichen Interessen und Ziele seiner Mandanten kennt, kann sie erfolgreich betreuen - ob in der Gestaltung oder im Konflikt.

Expertise und Tätigkeit

Rechtsanwalt Kolja Schlecht berät und vertritt Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen vorwiegend am Standort Hamburg vor allem in Fragen der Nachfolge.

Im Bereich der erbrechtlichen Planung gestaltet und prüft er Testamente und Erbverträge sowie flankierende Instrumente wie zum Beispiel Schenkungen oder Pflichtteilsverzichte.

Bei erbrechtlichen Konflikten vertritt er Mandanten sowohl im Erbscheinverfahren, als auch bei streitigen Erbengemeinschaften oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Ein weiterer Themenschwerpunkt von Rechtsanwalt Schlecht ist die Testamentsvollstreckung. Dabei berät und vertritt er sowohl Erben als auch Testamentsvollstrecker bei Konflikten und agiert auch selbst als Testamentsvollstrecker.

Mandantenstimmen

  • Sehr gute Beratung! Rechtsanwalt Hr. Schlecht ist ein hervorragender Top-Anwalt, die ganze Kanzlei, Organisation & Sekretariat ist sehr professionell & stets sehr freundlich und zuvorkommend. Schnelle und kompetente Bearbeitung & Betreuung, ich bin sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei, bzw. RA Schlecht gerne weiter. Top-Empfehlung!
    Wilhelm Grote
  • Gute Praxisempfehlung für Schenkung und Erbschaftsteuer Frage i.S. Schenkung/Erbschaftssteuer, und nachdem wir von einer renommierten Kanzlei eine ellenlange, komplexe Antwort bekommen haben, die uns zwar die Rechtslage detailliert erklärt hat, aber dies ohne Empfehlung, sodass wir danach genauso ratlos waren wie davor, hat Herr RA Schlecht uns einen praktischen Lösungsvorschlag unterbreitet, und wir wussten dann was zu tun war! Als Mandant benötigt man nicht unbedingt ein ausführliches, teures Rechtsgutachten, sondern praktische Empfehlungen und genau diesen Service haben wir von der Kanzlei Schlecht bekommen. Vielen Dank!
    HB, Mallorca
  • Erfolgreiche Beratung in komplizierter Erbangelegenheit Rechtsanwalt Kolja Schlecht hat uns äußerst erfolgreich in einer rechtlich sehr komplizierten und emotional aufgeladenen Erbangelegenheit vertreten. Einen Rechtsstreit, der sich Jahre hätte hinziehen können und von dem wir befürchtet hatten, dass er sich nur gerichtlich klären lassen würde, konnte Herr Schlecht in nur 8 Monaten zu einem Abschluss bringen, der unsere optimistischsten Erwartungen weit übertroffen hat. Herr Schlecht ist im persönlichen Umgang sehr angenehm und ein guter Zuhörer, der seine Mandanten in jede Entscheidung einbezieht. Er bleibt stets objektiv, faktenbezogen, unaufgeregt und in jeglicher Hinsicht professionell; und er verbindet großes Fachwissen mit einem erlesen höflichen, aber in der Sache unnachgiebigen, strategisch äußerst geschickten und ergebnisorientierten Vorgehen. Wir sind Herrn Schlecht zu großem Dank verpflichtet, denn er hat das Leben unserer Familie grundlegend und nachhaltig zum Besseren verändert.
    Lone Schilling und Familie

Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem Referendariat absolvierte Herr Schlecht einen Master- Studiengang mit Schwerpunkten im internationalen Wirtschafts- und Seerecht an der University of Cape Town in Südafrika.

Als Rechtsanwalt ist Herr Schlecht seit 1996 zugelassen und er war einer der Gründungspartner der in Hamburg ansässigen Kanzlei Münchow Commandeur + Partner.

Im Jahr 2007 wurde Herr Schlecht als Testamentsvollstrecker durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) zertifiziert und seit 2010 darf Herr Schlecht zusätzlich die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht führen.

Im Laufe seiner über 25-jährigen Berufslaufbahn als Rechtsanwalt hat er sich mit einer großen Bandbreite im Zivil- und Wirtschaftsrecht beschäftigt.

Rechtsanwalt Kolja Schlecht ist aktives Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und engagiert sich in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.

  • Rechtsanwalt Bernfried Rose ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsanwalt Bernfried Rose ist Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DVEV)

Daten

Studium

  • Universität Hamburg
  • University of Cape Town (Südafrika)

Masterstudium

  • Masterstudiengang an der University of Cape Town in Südafrika mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Seevölkerrecht

Referendariat

  • Hamburg (u. a. Kammer für Urheberrecht, Treuhandanstalt)

Vorherige Berufstätigkeit

  • Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Gause Sklanny
  • Rechtsanwalt und Partner bei Münchow Commandeur + Partner

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Hamburger Anwaltverein e.V.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch