Wer hat das Sagen bei der Beerdigung?

Erbe oder Bevollmächtigter?

Wer durch Generalvollmacht damit beauftragt ist, sich um die Beerdigung eines Erblassers zu kümmern, hat die alleinige Entscheidungsbefugnis, auch wenn es mehrere Erben gibt. Darauf weist das Oberlandesgericht Frankenthal in einem aktuellen Urteil hin.

Veröffentlicht am: 12.09.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Erbrecht
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Das Landgericht Frankenthal (Urteil vom 26.05.2023 - 8 O 282/22) hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in welchem sich zwei Brüder, die beide gesetzliche Erben ihrer Eltern geworden waren, um den Ort der Grabstätte der Eltern stritten. Das Landgericht entschied, dass der Bruder alleinige Entscheidungsbefugnis hat, welcher durch Generalvollmacht zur Totenfürsorge ermächtigt worden war. Wer solche Streitigkeiten nach seinem Tod verhindern möchte, sollte vorsorgen und klare Regelungen treffen.

Eltern hinterließen Generalvollmacht, aber kein Testament

Die Erblasser hatten zu Lebzeiten kein Testament errichtet. Gesetzliche Erben wurden daher die beiden leiblichen Söhne zu jeweils ½. Zugunsten des einen der beiden Söhne hatten beide Eltern allerdings eine Generalvollmacht errichtet. In dieser hatten die Eltern unter anderem geregelt, dass dieser sich um die Bestattung kümmern solle.

Nach dem Tod der Erblasser hielt sich der pflichtbewusste Sohn an die Beauftragung und kümmerte sich um alle Einzelheiten hinsichtlich der Beerdigung. Er entschied, dass beide Erblasser auf einem Gräberfeld in Rumänien beigesetzt werden. Genau so geschah es auch. Hintergrund war, dass die Erblasser beide in Rumänien geboren waren.

Klage auf Umbettung der Urnen erfolglos

Der weitere Sohn war hiermit nicht einverstanden und reichte Klage gegen seinen Bruder ein, die diesen verpflichten sollte, die Urnen der Eltern nach Deutschland umzubetten. Das Landgericht wies die Klage als unbegründet ab. Es entschied, dass die Bevollmächtigung in der Generalvollmacht dem Bruder das Recht gebe, alle Entscheidungen hinsichtlich der Beerdigung allein zu treffen. Die Gräber durften daraufhin in Rumänien verbleiben und mussten nicht aufwendig umgebettet werden. 

Vorausschauende Nachfolgeplanung kann Streit verhindern

Nach dem Gesetz ist es grundsätzlich Sache der Erben, sich um die Beerdigung zu kümmern. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen Sie sich grundsätzlich auf alle Einzelheiten einigen. Dies kann zu unnötigem Streit führen. Für Erblasser kann es daher ratsam sein, die Frage der Beerdigung direkt im Testament zu regeln. In Betracht kommt hier zum Beispiel eine Auflage, dass ein Erbe die wesentlichen Entscheidungen zu treffen hat und sich um alles zu kümmern hat. Eine zusätzliche Vollmacht kann sinnvoll sein. Auch die Frage der Kosten kann speziell geregelt werden, sofern nicht gewünscht ist, dass diese dem Gesamtnachlass zur Last fallen. Wie so häufig gilt: Eine vorausschauende Nachfolgeplanung kann Streit unter den Erben verhindern.