Markenrechtliche Abmahnung

Markenverletzungen werden von den Inhabern geschützter Marken und den von Ihnen beauftragten Rechtsanwälten verfolgt. Dabei kommt der markenrechtlichen Abmahnung in der Praxis eine große Bedeutung zu. Die Abmahnung ist wirksamer als ein informelles Schreiben an den Verletzer sowie zeit- und kostengünstiger als ein gerichtliches Klageverfahren.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit markenrechtlichen Abmahnungen

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um die Abmahnung wegen Markenverletzung:

  • Überwachung von Märkten zur Entdeckung von Markenverletzungen
  • Rechtsanwaltliche Abmahnung von Markenverletzern
  • Prüfung und Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
  • Klärung markenrechtlicher Fragen aus einer Abmahnung im gerichtlichen Verfahren

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Bestandteile und Kosten der Abmahnung

Die Abmahnung enthält regelmäßig eine Schilderung der Umstände, die aus der Sicht des Abmahnenden eine Markenverletzung darstellen. Es wird dann darauf hingewiesen, dass eine Wiederholungsgefahr für diese Verletzung vermutet wird und daher die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert wird. Meist ist der Abmahnung eine solche Unterlassungserklärung vorformuliert beigefügt. Dies gilt auch für die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts, falls diese nicht lediglich versichert wird. 

Für die Verletzung der Marke können in der Abmahnung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die finanzielle Belastung für den Abgemahnten richtet sich nach der Höhe der Schadensersatzforderung sowie nach den Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung. Letztere richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren und dem Streitwert der Angelegenheit.

Für die Abgabe der Unterlassungserklärung die die Kompensation der geltend gemachten Schäden wird dem Markenverletzer in der Abmahnung eine Frist gesetzt.

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