Sind Aboverträge mittlerweile einfacher zu kündigen?

Verbraucherschützer sehen weiter Handlungsbedarf

Eine Vielzahl von Verbraucherverträgen in ganz unterschiedlichen Bereichen kann schnell zur Abofalle werden. Um Verbraucher zu schützen, ist der Gesetzgeber bereits tätig geworden und hat die Voraussetzungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Aboverträgen verschärft. Doch das ist manchen Verbraucherschützern noch nicht genug.

Veröffentlicht am: 03.11.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg
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Gesetz gegen Abofallen im Praxistest

Eigentlich soll das Gesetz gegen Abofallen seit eineinhalb Jahren dafür sorgen, dass Verbraucher Aboverträge leichter kündigen können. Denn seit März 2022 kön­nen Abo­ver­trä­ge, die seit­dem ab­ge­schlos­sen wur­den, nach Ab­lauf der Min­dest­lauf­zeit bereits mit einem Monat Frist ge­kün­digt wer­den. Für Handy-, Fest­netz- oder In­ter­net­ver­trä­ge gilt die Regel schon seit Ende 2021.

Doch ist der verbesserte Verbraucherschutz mittlerweile auch tatsächlich in der Vertragspraxis angekommen? Das haben Verbraucherschützer nun stichprobenartig untersucht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass vielfach gegen die Vorgaben des neuen Gesetzes verstoßen wird. In un­ter­schied­li­chen Bran­chen haben die Ver­brau­cher­schüt­zer aus ihrer Sicht un­gül­ti­ge Ver­trags­be­din­gun­gen ent­deckt. Werden diese ungültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Verbrauchern entgegengehalten, können die wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen erheblich sein, so die Verbraucherzentrale Thüringen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen wurden stichprobenartig untersucht

Die Ver­brau­cher­zen­tra­len und der Ver­brau­cher­ser­vice Bay­ern untersuchten beispielsweise in einer gemeinsamen Aktion im Zeitraum zwischen Juni und September AGB von ins­ge­samt 828 An­bie­tern. Bei 85 Firmen vermuten die Verbraucherschützer ungültige AGB und mahnten die Unternehmen in der Folge ab. Weitere Fälle werden noch geprüft. Ein Großteil der Unternehmen reagierte auf die Abmahnung mit einer Änderung ihrer AGB oder der Abgabe einer Unterlassungserklärung. In einigen Fällen werden sich wohl aber auch Gerichte mit der Frage der Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigen müssen.

Die Ergebnisse der Stichproben zeigten, dass gerade kleinere Unternehmen die aktuelle Gesetzeslage noch nicht umgesetzt haben. Auffällig sei laut den Verbraucherschützern aber auch, dass eine ver­gleichs­wei­se hohe Zahl an un­ter­such­ten Strom- und Gas­lie­fe­ran­ten weiterhin fragwürdige AGB verwende. Dies sei gerade deshalb relevant, da in jedem Haushalt mindestens ein Energievertrag vorliege. Gerade bei solchen Verträgen lohnt sich also der Blick in die eigenen Vertragsunterlagen.

Verschärfung im Koalitionsvertrag vereinbart

Auch die Bundesregierung selbst sieht durchaus noch Handlungsbedarf, bewertet das Gesetz insgesamt aber positiv. Es habe wich­ti­ge Ver­bes­se­run­gen für Ver­brau­cher ge­bracht, heißt es aus dem Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um. In Zukunft sollen beispielsweise alle te­le­fo­nisch ab­ge­schlos­se­nen Ver­brau­cher­ver­trä­ge ge­ne­rell schrift­lich be­stä­tigt wer­den. Ein weiterer Ansatz könnte sein, die mögliche Mindestlaufzeit von Abo-Verträgen von zwei Jahren auf ein Jahr zu begrenzen, um Verbraucher in Zukunft noch besser zu schützen.