Ersetzt KI den Anwalt?
KI-Schriftsatz macht Beschwerde unzulässig
In einem aktuellen Verfahren greift das BAG bei einem fehlerhaften KI-Schriftsatz hart durch. Die Entscheidung zeigt, dass fehlerhafte KI-Schriftsätze Parteien künftig den Erfolg im Verfahren kosten können.
Dass künstliche Intelligenzen (KI) mittlerweile treue Begleiter unseres Alltags sind, dürfte allgemein bekannt sein. Die technischen Assistenten halten dabei auch immer mehr Einzug in den juristischen Alltag. Längst nutzen nicht mehr nur Menschen ohne juristische Ausbildung diese technischen Helfer. Auch Rechtsanwälte greifen immer häufiger auf ChatGPT und Co. zurück. Dass KIs allerdings noch lange nicht so weit sind, vollständig fundierte Schriftsätze und Verteidigungsstrategien zu entwickeln, und ihre Ergebnisse daher intensiv fachkundig überprüft werden müssen, sollte bekannt sein. In einem aktuellen Fall macht das Bundesarbeitsgericht deutlich, dass ein fehlerhafter KI-Schriftsatz einen Anwalt und seiner Mandantin sogar den Fall kosten kann (BAG, Beschluss vom 30.09.2026, Az. 2 AZN 339/25).
Alles fing mit einer Kündigung an
Im Mai 2026 stritten sich eine Arbeitnehmerin und ein Arbeitgeber um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage ging es auch um die Frage, ob vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich war. Die Arbeitnehmerin verlor das Verfahren (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2026, Az. 7 Sa 17/26). Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zum BAG nicht zu.
Mit Unterstützung ihres Rechtsanwalts reichte die Arbeitnehmerin am 18.06.2026 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG ein. Die Beschwerde war vom prozessbevollmächtigten Anwalt unterzeichnet und über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versandt worden. Obwohl formal alles dafürsprach, dass die Beschwerde tatsächlich vom Anwalt stammte, kamen dem BAG Zweifel.
Ausgedachte Urteile und unübliche Formatierungen
Erste Unstimmigkeiten fielen bereits auf den ersten Blick auf. Anders als in den übrigen Schriftsätzen des Rechtsanwalts fehlte in der Nichtzulassungsbeschwerde der Kanzleibriefkopf. Zudem fielen mehrere juristisch unübliche Formulierungen auf. Besonders stach dem BAG allerdings die im Schreiben zitierte Rechtsprechung ins Auge. Vier der aufgeführten Entscheidungen existierten nicht. Drei weitere Entscheidungen wurden mit falschem Inhalt wiedergegeben.
Damit sei laut BAG gegen eine wesentliche Vorschrift des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) verstoßen worden. Gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 ArbGG besteht vor dem BAG Anwaltszwang. Dies gilt auch für die dort eingereichten Schriftsätze. Zwar dürfen diese grundsätzlich auch von nicht postulationsfähigen Personen verfasst werden, wozu auch KIs gehören können. Sie müssen allerdings von einem verantwortlichen Rechtsanwalt überprüft und eingereicht werden.
Zum Nachweis einer solchen Überprüfung genügt grundsätzlich die Unterschrift des Anwalts. Diese lag zwar auch unter dem fraglichen Schriftsatz vor. Angesichts dessen Inhalts könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass der Schriftsatz tatsächlich fachkundig überprüft worden war. Das BAG entschied daher, dass die Nichtzulassungsbeschwerde mangels korrekter Gerichtsvertretung unzulässig war.
Verfahrensende
Für die Arbeitnehmerin ist nun Schicht im Schacht. Ohne dass sich das Gericht auch nur inhaltlich mit der Kündigung auseinandergesetzt hat, hat ihr Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg mehr. Die Begründungsfrist ist mittlerweile vollständig abgelaufen und lässt sich auch nicht verlängern.
Mit dieser Entscheidung greift das BAG als erstes deutsches Gericht in dieser Frage hart durch. Dabei war es nicht das erste Mal, dass ein Rechtsanwalt zu sehr auf die Ergebnisse einer KI vertraute. Bislang werteten die Gerichte solche Fälle eher als berufsrechtlichen Verstoß (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.11.2025, Az. 17 WF 144/25; Amtsgericht Köln, Beschluss vom 02.07.2025, Az. 312 F 130/25; Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.09.2025, Az. 2-13 S 56/24). Für solche Verstöße ist allerdings die Anwaltskammer zuständig. Auf das jeweilige Verfahren selbst wirken sie sich nicht zwingend aus.
Nichtsdestotrotz handelt es sich beim BAG um das erste Bundesgericht, das sich mit dieser Frage beschäftigt hat. Damit könnte sich eine neue Leitlinie in der Rechtsprechung abzeichnen. Die Entscheidung könnte daher weitreichende Konsequenzen sowohl für die unmittelbar Verfahrensbeteiligten als auch für ihre juristischen Vertreter haben.
KIs sind nach ihrem derzeitigen Entwicklungsstand noch nicht so weit, dass sie Anwälte in ihrer Person vollständig ersetzen können. Ein fehlerhafter Schriftsatz kann künftig dazu führen, dass ein Fall endgültig verloren geht. Dadurch können hohe finanzielle Folgen drohen.