Getrennt Leben im gemeinsamen Haushalt?

Rechtliche Anforderungen an die Trennung

Die Frage, ob man als Paar noch zusammen oder bereits getrennt ist, hat bei Eheleuten auch eine bedeutende rechtliche Dimension.

Veröffentlicht am: 22.04.2024
Qualifikation: Fachanwalt für Familienrecht & Mediator
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Wer die Scheidung will, muss zunächst einmal durch die Trennung. Gelegentlich kommt es im Scheidungsverfahren zum Streit darüber, zu welchem Zeitpunkt die Trennung stattfand. Das OLG Frankfurt a.M.musste diese Frage für ein Paar entscheiden, dass innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung getrennt lebte (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.03.2024 - 1 UF 160/23).

Den minderjähigen Kindern zuliebe?

In dem zu entscheidenden Fall ging es um ein Paar mit drei minderjährigen Kindern. Obwohl die Beziehung der Eltern zerbrochen war, lebte die Familie weiter zusammen in einem Haushalt. Der Ehemann schlief im Keller, wo er auch ein eigenes Badezimmer hatte. Vereinzelt übernahm man gegenseitig weiter Einkäufe und Erledigungen. Die Ehefrau hatte aber ihrem Mann per Mail eindeutig mitgeteilt, dass sie eine häusliche Gemeinschaft ablehne und entsprechend nicht mehr herstellen wolle. Schließlich wurde die Scheidung eingereicht. Im Scheidungsverfahren kam dann die Frage nach dem sogenannten Trennungsvermögen auf den Tisch. Wurde eine Scheidung beantragt, kann nämlich jeder Ehegatte gemäß § 1379 BGB vom anderen Auskunft über dessen Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Dieses Vermögen ist relevant für die Berechnung des etwaigen Zugewinnausgleichs. Dieser "Kassensturz" wird nicht zum Zeitpunkt der Scheidung, sondern zum Zeitpunkt der Trennung vorgenommen, um möglichen Vermögensmanipulationen der Beteiligten entgegenzuwirken. In dem Fall beim OLG Frankfurt stritten der Ehemann und die Ehefrau darüber, wann die Trennung stattgefunden hatte, für welchen Zeitpunkt also die Vermögensauskunft geschuldet war.

Keine vollkommene Trennung erforderlich

Leben die scheidungswilligen Ehegatten nach wie vor unter einem Dach, ist der Zeitpunkt der Trennung regelmäßig nicht leicht festzulegen. Ehegatten leben grundsätzlich getrennt, wenn sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen. Das OLG Frankfurt konkretisierte die Kriterien für den Fall, dass eine Familie weiter gemeinsam in einem Haus bzw. einer Wohnung lebt wie folgt:

  • Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen.
  • Insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben, kann selbst bei einem freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander noch eine Trennung angenommen werden.
  • Erforderlich ist keine vollkommene Trennung, sondern nur ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung.
  • Verbleibende Gemeinsamkeiten müssen sich in der Gesamtbetrachtung als unwesentlich für das eheliche Zusammenleben darstellen.

Eine besondere Bedeutung hatte für das Gericht der Umstand, dass das Paar gemeinsame minderjährige Kinder hat. Auch nach der Trennung blieben die Ehegatten schließlich über die Elternschaft miteinander verbunden und sind zum Wohl ihrer Kinder zum Wohlverhalten verpflichtet. Ein höfliches Miteinander und gemeinsame Mahlzeiten mit den Kindern könnten geboten sein, da der Umgang der Ehegatten miteinander die Trennungsverarbeitung durch die Kinder präge.

Die Anwendung dieser Kriterien veranlasste das OLG Frankfurt dazu, hier einen früheren Trennungszeitpunkt anzunehmen.

Ehe - Trennung - Scheidung

Die Zeit der Trennung ist nicht nur emotional, sondern auch rechtlich eine herausfordernde Phase für verheiratete Paare. Gestritten wird dabei unter anderem auch um den Trennungsunterhalt sowie die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres als Voraussetzung für eine Scheidung. Geht eine Ehe in die Brüche, sollten die betroffenen sich bewusst machen, was rechtlich unter einer Trennung zu verstehen ist und welche Konsequenzen damit verbunden sind. Man sollte - gegebenenfalls nach einer Berartung durch einen Fachanwalt für Familienrecht - hier frühzeitig die Weichen richtig stellen und mit der richtigen Strategie seine Interessen wahren.