Haftet Google für seine KI?

Fehlerhafte Sucherergebnisse führen zur Haftung

Veröffentlicht am: 11.10.2026
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Das Wichtigste in Kürze

Bereits zum zweiten Mal musste sich Google wegen seiner KI vor Gericht verantworten. Auch dieses Mal blieb die Verteidigung erfolglos. Das LG Aachen entschied als zweites deutsches Gericht, dass Google für die von seiner KI generierten Inhalte verantwortlich ist.

Thomas Repka Autor Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Rechtrepka@rosepartner.de

So unverzichtbar die Verwendung Künstlicher Intelligenz (KI) mittlerweile für viele von uns geworden ist, so viele rechtliche Schwierigkeiten gehen mit ihr einher. Insbesondere bei häufiger und dauerhafter Verwendung fällt zunehmend auf, dass die sogenannten Outputs nicht immer korrekt sind. Konsequenterweise stellt sich daher regelmäßig die Frage, wer haftet, wenn ein fehlerhafter Output einen Rechtsverstoß begründet. Dieses Mal musste sich Google mit dieser Frage vor dem Landgericht Aachen auseinandersetzen (LG Aachen, Beschluss vom 24.09.2026 – Az. 8 O 268/26).

Ärzte-Verwechslung

Ein Mediziner aus dem Rheinland war bis zum Sommer 2026 als Chefarzt und Klinikdirektor an einem deutschen Universitätsklinikum tätig. Im August 2025 wies ihn ein Kollege darauf hin, dass bei einer Google-Suche nach seinem Namen in Verbindung mit dem Begriff „Freistellung“ ein sonderbares Ergebnis im Google-KI-Modus angezeigt wurde.

Die Google-KI behauptete, der Arzt habe seine Sekretärin während einer Dienstreise sexuell bedrängt und sei deshalb freigestellt und gekündigt worden. Außerdem sei er wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weiterhin habe er im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs eine sechsstellige Abfindung erhalten.

Zwar waren diese Angaben nicht frei erfunden, sie betrafen allerdings einen anderen Arzt, der ebenfalls eine leitende Stelle an derselben Klinik innehatte. Die KI verlinkte zwar einen Zeitungsartikel als Quelle, dieser nannte jedoch selbst keine Namen. Dadurch ließen sich die Behauptungen für die Nutzer nicht anhand der angegebenen Quelle überprüfen.

Google trägt Verantwortung

Noch im selben Monat forderte der betroffene Mediziner das Google Suchergebnis zu löschen. Google überprüfte den Antrag, teilte jedoch mit, dass keine Maßnahmen eingeleitet würden. Auch eine anschließend an Google zugestellte Abmahnung blieb ohne Erfolg.

Der Mediziner ging daraufhin anwaltlich vertreten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Google vor dem LG Aachen vor. Das Gericht sah bereits in der Erstellung des KI-Outputs einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes. Dies würde dadurch verstärkt, dass auch die verlinkte Quelle den Irrtum nicht aufklären konnte. Google wurde daher untersagt, die falschen Behauptungen weiterhin über den KI-Modus zu verbreiten.

Entscheidung überrascht nicht

Obwohl die rechtlichen Einzelheiten zum Umgang mit KI noch nicht final geklärt sind, überrascht die Entscheidung des LG Aachen nicht. Vielmehr folgt das Gericht einer Richtlinie, die sich seit einigen Monaten in der Rechtsprechung abzeichnet.

Bereits das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026 – Az. 4 UKI 3/25) entschied, dass die Geschäftsführer einer Arztpraxis für die rechtswidrige Verwendung von Facharzttiteln durch die auf ihrer Website eingesetzte KI haften.

In einem weiteren Fall, der sogar Google selbst betraf, entschied auch das LG München I ähnlich (LG München I, Urteil vom 12.06.2026 – Az. 26 O 869/26). In diesem Fall hatte die Google-KI-Funktion die Namen zweier Verlage fälschlicherweise mit dubiosen Geschäftspraktiken und Betrugsmaschen in Verbindung gebracht. Daraufhin zogen die betroffenen Medienhäuser vor Gericht. Die Argumentation von Google, Nutzer könnten die Informationen eigenständig überprüfen, überzeugte das Gericht nicht. Es fehle gerade an einem Hinweis auf die Unzuverlässigkeit der Technik, sodass ein durchschnittlicher Verbraucher keinen Anlass habe, an der Richtigkeit der Angaben zu zweifeln.

Betreiber von KI-Systemen sollten daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Unabhängig von der Funktionsweise der Technik kommt eine Haftung für fehlerhafte Outputs zunehmend in Betracht. KI-Systeme sollten daher regelmäßig auf ihre Rechtskonformität überprüft werden. Insbesondere sollte auf Hinweise und Beschwerden schnell und gewissenhaft reagiert werden. Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang fachanwaltlichen Rat hinzuzuziehen. So lassen sich die Risiken und mögliche Kosten durch Abmahnungen und gerichtliche Verfahren möglichst reduzieren.