Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Neue Düsseldorfer Tabelle 2013 - auch für Elternunterhalt

Veröffentlicht am: 10.12.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Oblerlandesgericht Düsseldorf ändert zum 1. Januar 2013 die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle". Der notwendige Selbstbehalt steigt dann wie folgt:

  1. Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bis 21 Jahre wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist: EUR 1.000 (bisher: EUR 950)
  2. Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bis 21 Jahre, wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: EUR 800 (bisher: EUR 770)
  3. Unterhaltspflicht gegenüber anderen volljährigen Kindern: EUR 1.200 (bisher: EUR 1.150)
  4. Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: EUR 1.100 (bisher: EUR 1.050)
  5. Unterhaltspflicht gegenüber Eltern: EUR 1.600 (bisher EUR 1.500)

Hintergrund

Gerade der Elternunterhalt ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus getreten. Höhere Lebenserwartung, Pflegebedürftigkeit und Altersarmut sind führen hier nicht selten zu einem Beratungsbedarf, um das Vermögen einer Familie zu schützen.

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