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Jahressteuergesetz vom Bundestag gebilligt

Fast 100 Änderungen in zahlreichen Steuerbereichen

Veröffentlicht am: 26.10.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Deutsche Bundestag hat am 25. Oktober 2012 das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Es enthält zahlreiche Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf und tritt im Wesentlichen zum Jahreswechsel 2012/2013 in Kraft. Voraussichtlich Ende November wird der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Für die Zunft der Steuerberater gibt es zahlreiche zu beachtende Neuerungen für gewerbliche und private Mandate.

Eine wichtige Neuerung für Unternehmen ist die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Belege. Diese sinkt von 2013 an auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre.

Für Elektroautos als Dienstwagen soll es Steueranreize geben. Da die aktuelle 1-% Regelung Elektroautos aufgrund des höheren Anschaffungspreises unattraktiv macht, soll hier die vergleichsweise teure Batterie von Elektroautos ausgeklammert werden.

Interessant ist auch eine Neuregelung beim An- und Verkauf von Gold. Hier konnte man bisher über den Ankauf von Edelmetallen über Auslandsgesellschaften im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen steuern, wodurch dem Fiskus schätzungsweise EUR 700 Millionen verloren gingen. Dieses Schlupfloch soll gestopft werden.

Im Einkommensteuergesetz betreffen die Änderungen folgende Bereiche:

  • Wehrsold und Dienstgeld für freiwillige Wehrdienstleistende sowie Bezüge von Reservisten;
  • Listenpreis-Regelung von Autos mit Brennstoffzellenantrieb
  • Umsatzsteuer von Bildungsleistungen
  • Ermittlung des anschaffungsnahen Herstellungsaufwandes bei der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Steuerfreie Erstattungen und Zuschüsse zu Beiträgen zu einer Renten-, Kranken- und/oder Pflegeversicherung
  • Verlustabzug bei gewerblicher Tierzucht
  • Verschonungsregelung für den Unterhaltsempfänger (Hausgrundstück)
  • Pauschalbesteuerung von überlassenen Datenverarbeitungsgeräten
  • Erteilung von Steuerbescheinigungen in den Fällen des Abzugs von Kapitalertragsteuer
  • Einschränkung der geplanten vollständigen Abstandnahme von Kapitalertragsteuer aufgrund von Freistellungsaufträgen bei Gewinnausschüttungen von GmbHs
  • Progressionsvorbehalt unterliegende Verluste (Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens)
  • Lohnsteuer-Nachschau
  • Automatischer Einbehalt von Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer
  • Verfahren der elektronischen Lonsteuerabzugsmerkmale